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Qualitätssicherung in der Medizin – Privatmediziner im qualitätsfreien Raum?

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Die Qualitätssicherung der Vertragsärzte ist im SGB V geregelt. Rein privatärztlich tätige Niedergelassene sind davon nicht betroffen. Befinden sich Patienten bei ihnen in einem qualitätsfreien Raum?

Rein privatärztlich tätig sind in Deutschland 2400 Ärzte, etwa 1,7 % aller 142 000 ambulant tätigen Ärzte. Für deren Qualitätssicherung sind in erster Linie die Ärztekammern zuständig, erläuterte Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, auf dem Europäischen Gesundheitskongress in München. Deren Aufgabe ist es, die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sowie die berufliche Fortbildung zu fördern, die Weiterbildung zu regeln und Zusatzqualifikationen zu bescheinigen. Kontinuierliche Fortbildung ist ohnehin eine ärztliche Berufspflicht, betonte sie.

Weitere Säulen der Qualitätssicherung auf Kammerseite sind z.B. die Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder die Ärztlichen Stellen für Qualitätssicherung in der Radiologie oder in der Strahlentherapie. Daneben gibt es Qualitäts-Richtlinien der Bundes­ärztekammer und das ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin). Für alle Ärzte, ob privat oder vertragsärztlich tätig, gelten Spezialgesetze wie die Röntgenverordnung, die Strahlenschutzverordnung oder das Transfusionsgesetz.

Darüber hinaus gibt es freiwillige Qualitätsinitiativen wie die Initiative Qualitätsmedizin IQM, an der sich über 120 Krankenhäuser beteiligen, oder die Peer Reviews in der Intensivmedizin. Die Bundesärztekammer will eine neue Datenbank über die freiwilligen Qualitätsinitiativen (CAQSI) demnächst ins Internet stellen, um einen Überblick zu geben.

Bei Vertragsärzten, die sowohl GKV- als auch Privatpatienten versorgen, profitieren die Privatpatienten zusätzlich von den zahlreichen Qualitätsmaßnahmen im GKV-Bereich, stellte Wenker fest.

Viele Qualitätsberichte – aber keiner schaut hin

Das alles sind jedoch nur Maßnahmen zur Sicherung der Strukturqualität, wurde in der Diskussion bemängelt. Die Prozess- bzw. Ergebnisqualität wird im ambulanten Bereich nicht erfasst und bewertet. Das geschieht derzeit nur für den stationären Sektor über die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die regelmäßig veröffentlicht werden müssen. Krankenkassen nutzen sie als Grundlage für ihre Klinikportale, z.B. der BKK-Klinikfinder oder der AOK-Navigator.

Ärzte nutzen die Qualitätsberichte aber noch sehr selten. Nach einer Umfrage unter 300 Ärzten, berichtete Dr. Mechtild Schmedders vom GKV-Spitzenverband, kennen zwar 39 % die Berichte, aber nur 14 % nutzen sie aktiv, um ihren Patienten Hilfe bei der Auswahl einer Klinik zu geben. Dem Kommentar von Moderator Dr. Uwe Preusker – „Es gibt Qualitätsberichte, aber keiner guckt rein“ – konnte die Referentin nicht widersprechen.

In der neu freigeschalteten Referenzdatenbank des  Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) sind die maschinenverwertbaren Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser vollständig abzurufen. Damit wird es inter­essierten Leserinnen und Lesern möglich, über Kliniksuchmaschinen gefundene Daten noch einmal nachzuschlagen oder dort nicht erfasste Detailinformationen zu einzelnen Qualitätsaspekten aufzufinden.

Qualitätsberichte: Lesehilfe für medizinische Laien

Worauf bei der Lektüre der Qualitätsberichte zur Krankenhausauswahl besonders zu achten ist, hat der G-BA in einer „Lesehilfe“ zusammengefasst. Diese soll den medizinischen Laien dabei unterstützen, Qualitätsberichte verstehen, ihre Inhalte richtig interpretieren und nutzen zu können.

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