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Rätselhafte Todesfälle: Seniorenheimleiterin, Pflegedienstleiter und Hausarzt freigesprochen

Gesundheitspolitik Autor: Dagmar Dietrich

Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf: „Der Leidensweg der Angeklagten durch den Prozess ist zu Ende.“ Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf: „Der Leidensweg der Angeklagten durch den Prozess ist zu Ende.“ © Dagmar Dietrich
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In der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf im unterfränkischen Landkreis Haßberge soll es 2014 bis 2016 rätselhafte Todesfälle von betagten Menschen gegeben haben. Jetzt wurden alle drei Beschuldigten freigesprochen.

Die Schuld an dem mutmaßlich unnatürlichen Ableben der alten Menschen gab die Staatsanwaltschaft Bamberg im Juli 2018 mit ihrer Anklage der heute 60-jährigen Ex-Heimleiterin und nun Ex-Geschäftsführerin, dem 50-jährigen Pflegedienstleiter und dem 71-jährigen Hausarzt.

Vorgeworfen wurde ihnen Totschlag durch Unterlassen, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Falschbeurkundung. Von alledem wurden die drei Beschuldigten jetzt von der Strafkammer des Landgerichts Bamberg freigesprochen. Richter Manfred Schmidt in seinem Urteil: „Es ist kein pflegerisches und kein ärztliches Verschulden aller drei Angeklagten feststellbar.“ Die Tatnachweise seien in allen vorgeworfenen Fällen nicht geführt.

Oberstaatsanwalt Otto Heyder war beim Prozessauftakt davon ausgegangen, dass die Angeklagten einige Senioren des Heims vorsätzlich und wohl aus wirtschaftlichen Gründen trotz deren bedrohlichen Gesundheitszuständen nicht in ein Krankenhaus gebracht hätten. Zusätzlich seien Schmerzmittel verweigert worden.

Einige Betroffene sollen mit Schlägen bedacht und gequält worden sein. Dem Mediziner wurde vorgeworfen, dass dieser das Treiben geduldet, mitgetragen und später nicht nachvollziehbare oder falsche Todesursachen dokumentiert haben soll. Der Grund: Um die Machenschaften zu vertuschen. Heyder damals: „Sie haben sich über Herren von Leben und Tod gemacht.“

Keine Manipulationen in den Patientenunterlagen entdeckt

Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts gewesen, mögliche Missstände in dem Heim aufzudecken, sagte der Vorsitzende Richter weiter. Die Aufgabe der Kammer sei lediglich, die fünf angeklagten Punkte zu überprüfen und zu klären. In allen Fällen seien während der Ermittlungen und im Prozess die beschlagnahmten Patientenunterlagen überprüft worden. Manipulationen seien nicht feststellbar. „Es hat dafür keinerlei Beweise gegeben, keine Dokumentation war widersprüchlich.“

Alle Senioren aus der Anklage hätten sich damals aufgrund ihrer Vorerkrankungen in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befunden, einige am Ende ihres Lebens. Die Vorwürfe gegen den Arzt, einer davon lautete, dieser hätte einen Patienten trotz bedrohlicher Lungenpneumonie nicht in die Klinik gebracht, beurteilte der Richter so: „Eine Einweisung hätte für den schwerkranken Mann keine Besserung ergeben.“ In einem anderen Fall kam er bei der Nichteinweisung zu dem Schluss: „Nicht jeder Sturz ist ein Fall fürs Krankenhaus und für eine Computertomografie.“

Zeugen verstrickten sich in Widersprüche

Maßgeblich für den Freispruch sei vor allem, dass sich einstige Belas­tungszeugen unter den sonstigen Heimmitarbeitern im Laufe des Verfahrens in Widersprüche verstrickt und die Vorwürfe letztlich bagatellisiert hätten. Einige Aussagen hätten aber auch nicht gestimmt und seien nicht nachvollziehbar. Zusätzlich hätten medizinische Sachverständige im Prozess dargelegt, dass alle drei Angeklagten kein Verschulden treffe. Richter Schmidt: „Der Leidensweg der Angeklagten durch den Prozess ist jetzt zu Ende.“ Die Heimleiterin und der Pflegedienstleiter würden für ihre erlittene Untersuchungshaft von der Justiz finanziell entschädigt. Der Arzt befand sich auf freiem Fuß.

Medical-Tribune-Bericht

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