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Rote Karte für Reichsbürger-Krankenkasse

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Wer eine Versicherung betreiben will, muss definierte Kriterien erfüllen. Die DeGeKa tut das nicht, sagt die BaFin. Wer eine Versicherung betreiben will, muss definierte Kriterien erfüllen. Die DeGeKa tut das nicht, sagt die BaFin. © fotolia/kaesler Media
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Die von sog. Reichsbürgern im April 2017 gegründete Krankenkasse „DeGeKa“ soll ihr Geschäft einstellen und alle Mitgliedsverträge umgehend kündigen. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­tungsaufsicht verfügt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld.

Die sog. Reichsbürgerbewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und behauptet, dass das Deutsche Reich fortbestehe. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass 2016 etwa 10 000 Personen der Verschwörungstheorie folgten; bei 500 bis 600 davon handele es sich um Rechtsextremisten.

Die Idee einiger Reichsbürger, einen „Versicherungsverein“ zu gründen, der als „Deutsche Gesundheitskasse“ (DeGeKa) seinen Mitgliedern angeblich Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, im Krankenhaus sowie Arzneimittel etc. bezahlt, fand nicht die Akzeptanz des BaFin.

Mitgliedschaft ersetzt nicht Krankenversicherungspflicht

„Für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts hat die DeGeKa keine Erlaubnis“, stellt die Aufsicht klar. Es handele sich um kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von § 5 SGB V und § 193 Versicherungsvertragsgesetz. Die BaFin hat der DeGeKa aufgegeben, ihr Geschäft – Kranken-, Krankenhaustagegeld- und Kranken­tagegeldversicherungen – einzustellen und abzuwickeln.

Die Behörde weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft in der DeGeKa „sofort“ wirksam beendet werden kann. Zumal diese Mitgliedschaft in Deutschland wohnende Menschen nicht von ihrer Pflicht entbinde, eine Krankheitskostenversicherung bei einem hier zuge­lassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen.

Sollte der Verein die Anordnung ignorieren – schließlich gibt er als seine Aufsichtsbehörde das „Reichs-Versicherungsamt“ an und wirft der BaFin vor, „ihre Aufgabe gegen das Heimatrecht der wahren Deutschen mißbraucht“ zu haben –, droht ihm ein Zwangsgeld. Wird das nicht bezahlt, wäre als nächstes die Pfändung durch das Hauptzollamt dran.

„König von Deutschland“ scheiterte auch schon

Dass der Verein die üblichen rechtsstaatlichen Wege beschreitet (Widerspruch und Anfechtungsklage oder Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht), ist angesichts seiner Berufung auf Vorschriften des „Reiches“ nicht naheliegend.

Die DeGeKa ist übrigens nicht der erste kuriose Fall mit dem sich das BaFin beschäftigen muss. Auch das selbsternannte Oberhaupt des „Königreichs Deutschland“, Peter Fitzek, der im März 2017 vom Landgericht Halle zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe wegen Untreue und illegaler Bankgeschäfte verurteilt wurde, hatte ab 2010 versucht, die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ zu betreiben, was ihm vom BaFin untersagt wurde.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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