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Rückabwicklung des EBM ist vom Tisch

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Beim EBM wird nachgebessert, darauf hat man sich mit den Krankenkassen geeinigt, kündigte KBV-Vize Regina Feldmann an. Die Rückabwicklung des Hausarzt-EBM zum 1.1.2014 vom Tisch.

Das Problem mit der zu niedrigen Vergütung der Vertreterpauschale habe man anfangs nicht erkannt, räumte Feldmann auf der KBV-Pressekonferenz ein. Hier habe es vor allen Dingen angesichts der bevorstehenden Feiertage dringenden Handlungsbedarf gegeben. Zu der Versichertenpauschale im Vertretungsfall kommt deshalb die hälftige Grundpauschale von sieben Euro hinzu, die von der KV automatisch zugesetzt wird.


Ziel in Zukunft muss jedoch sein, sich ganz von der versorgungskontraproduktiven Vertreterpauschale zu verabschieden, fügte Dr. Stefan Windau, stellvertretender Vorsitzender der KBV-Vertreterversammlung, hinzu. Denn in keiner anderen Facharztgruppe gebe es ein solches Konstrukt, dass im Vertretungsfall weniger Honorar gezahlt wird.

Gefahr von Unplausibilität
 bei Gesprächen verringert

Um Ärzte nicht automatisch zu kriminalisieren, soll es eine weitere Verbesserung bei der Gesprächsziffer geben, kündigte Feldmann an. Der Satz in der Leistungslegende, dass bei Abrechnung der Nr. 03230 neben der Versichertenpauschale eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer erforderlich ist, soll gestrichen werden.


Die Gefahr, dass Ärzte sehr schnell in eine Plausibilitätsprüfung geraten, wird somit geringer. Die Beschlüsse zu diesen Veränderungen sollen am 18. Dezember 2013 im Bewertungsausschuss gefasst werden.


Bezüglich der Abstaffelungsregelung bei kleinen und großen Praxen wurde bisher noch keine Regelung gefunden, die „zu besseren Ergebnissen führt“, so Feldmann.


Die Kröte der komplizierten Abrechnungsregelungen der Chroni­ker­ziffer müssen die Ärzte schlucken: Hier konnte sich die KBV gegenüber dem GKV-Spitzenverband nicht durchsetzen. Auch die Budgetregelung bei der Gesprächsziffer bleibt bestehen bzw. die Krankenkassen halten an der Mengenbegrenzung (Richtschnur: maximal bei jedem zweiten Patienten ein Gespräch) fest.

Wenige Verbesserungen 
besänftigen KBV-Vertreter

Obwohl die Vertreterversammlung der KBV im September den Beschluss gefasst hatte, dass der EBM zum 1.1.2014 rückabgewickelt werden soll, sofern nicht eine bestimmte Liste von Änderungen gegenüber den Krankenkassen durchgesetzt werden kann, ist dieser Plan vom Tisch. Der Antrag, am Hausarzt-EBM auch nach dem 31.12.2013 festzuhalten, wurde von den KBV-Vertretern mehrheitlich angenommen.


Quelle: KBV-Vertreterversammlung in Berlin

A. Thomas A. Thomas
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