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Sicherstellungsrücklage wird geplündert

Autor: det

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In Niedersachsen hat die Abrechnung des ersten Quartals mit dem neuen EBM bei vielen Praxen zu so starken Honorarverlusten geführt, dass die KV nun in einer Notaktion ihre gesamten Sicherstellungsrücklagen auflöst, um gefährdeten Praxen zu helfen.

Viele KVen haben Honorarverteilungsverträge geschlossen, die größere Verschiebungen durch den neuen EBM verhindern, indem man den Praxen in etwa das Abrechnungsvolumen der Vorjahres­quartale zugestand. Niedersachsen hat hingegen die Regelleistungsvolumen (RLV) gemäß Beschlussvorgabe von KBV und Kassen mit einigen Modifikatio­nen umgesetzt.

Daher ist das dortige Abrechnungsergebnis bundesweit interessant, da diese RLV mittelfristig wohl überall eingeführt werden. Eine Vergleichbarkeit leidet allerdings unter der von der RLV-Vorgabe abweichenden Variante dieser KV, die Praxen vor der RLV-Berechnung in drei Umsatzgrößenklassen einzuteilen. Das sollte größere Honorarverwerfungen vermeiden, wird von vielen EBM-Verlierer-Praxen aber als Hauptursache ihrer Misere gesehen. Ob das so ist, konnte vor der Vertreterversammlung (VV) nicht eindeutig geklärt werden, da noch viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Aber es besteht Handlungsbedarf.

Kollegen demonstrieren

Bei den Hausärzten haben 55 % der Praxen Honorar verloren und 45 % Umsatz hinzugewonnen. Dabei verloren 34 % der Kollegen bis 10 %, gut 15 % verloren 10 bis 20 % und 4 % der Hausärzte 20 bis 30 % Umsatz. Bei den Fachärzten überwiegen die Gewinner, jedoch hat es in einigen Fachgruppen wie den Belegärzten, ambulanten Operateuren und Nervenärzten viele Praxen so übel erwischt, dass deren Angehörige mit einer Demonstration bei der VV auf ihre Not aufmerksam machten.

Die KV-Delegierten beschlossen nach heftiger Diskussion, die gesamten Rücklagen des Sicherstellungsfonds aufzulösen und die 24,6 Mio. Euro an 1455 Verlierer-Praxen auszuschütten. Anspruch hat, wer mehr als 9 % Umsatzverlust und mehr als 9 % Fallwertverlust hat. Damit will man vermeiden, dass Ärzte deshalb Geld bekommen, weil sie Fälle verloren haben. Denn das hat ja nichts mit EBM oder HVV zu tun. Gestützt wird bis maximal 91 % des Honorars des Vorquartals. Daraus ergibt sich, dass die KV offenbar bei 9 % Umsatzverlust eine Gefährdung der Praxis annimmt.

Einigen Delegierten stieß es bitter auf, dass auch Schein- und Umsatzlöwen Geld erhalten, wenn sie mehr als 9 % verloren haben. Womöglich wird man künftig die EBM-Gewinner stärker zur Auffüllung des geplünderten Sicherstellungsfonds heranziehen. Für die Zukunft will KV-Chef Eberhard Gramsch Honorarverwerfungen einschränken, indem er auch auf Bundesebene eine Änderung der RLV-Berechnungsgrundlage betreibt.

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