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Smartphone-Fotos als Beweis für Behandlungsfehler anerkannt

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Ein Gericht erkannte die Smartphone-Fotos einer Mutter als Beweis für einen groben Behandlungsfehler an.

Im zu entscheidenden Fall leiteten die Ärzte bei dem Jungen eine Infusionstherapie ein, die jedoch keine Besserung brachte. Nachts erbrach sich der Junge mehrfach, gegen vier Uhr nachts löste sich dabei die Infusionsnadel. Die Mutter rief nach einem Pfleger, der jedoch nichts unternahm.

Um sieben Uhr morgens informierte eine Krankenschwester den diensthabenden Arzt, weil der Junge am ganzen Körper und im Gesicht blauschwarze Hautverfärbungen hatte. Der Arzt vermutete eine Hirnhautentzündung, die später vom Labor bestätigt wurde, und leitete eine Notfallversorgung ein.

Grober Behandlungsfehler mit Smartphone dokumentiert

Dem Jungen mussten in einer anderen Klinik beide Unterschenkel amputiert werden, bis heute muss der heute Elfjährige einen Ganzkörperkompressionsanzug sowie eine Kopf- und Gesichtsmaske tragen, um wulstige Narbenbildungen zu vermeiden, schreibt der Nachrichtendienst juraforum.de.

Wegen der verspäteten Behandlung verlangten die Eltern des Kindes Schmerzensgeld in Höhe von 350 000 Euro sowie Schadenersatz. Als Beweis legte die Mutter dem Gericht die Smartphonefotos vor. Das Krankenhaus bestritt zwar, dass die Fotos aus der fraglichen Nacht stammten. Technische Untersuchungen bestätigten aber die Richtigkeit der Aufnahmen bzw. des Aufnahmezeitpunkts.

Aufgrund der Fotos stellte das Oberlandesgericht Oldenburg einen groben Behandlungsfehler fest (Urteil vom 28.10.2015, Az.: 5 U 156/13). Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, die über die Höhe des Schmerzensgelds bzw. Schadenersatz entscheiden soll.

Quelle: www.juraforum.de

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