Anzeige

So klappt die Praxisübergabe in der HzV

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Anzeige

In Baden-Württem­berg bietet die Haus­ärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) eine intensive Betreuung beim Praxisinhaberwechsel an, damit die HzV möglichst reibungslos weiterläuft.

Knapp 100 HzV-Praxisübernahmen in Baden-Württemberg wurden der HÄVG im vergangenen Jahr gemeldet. Im ersten Quartal 2014 waren es mehr als 20, berichtet Carolin Roder von dem für die Betreuung von Praxen zuständigen HÄVG-Projektteam in Stuttgart.

Die Manage­mentgesellschaft kann zwar nicht wissen, welche Ärzte demnächst eine Praxisabgabe planen. Doch mittels interner Medien, Aktivitäten wie die "Perspektive Hausarzt" oder Schulungen ermuntert sie Ärzte, die eine Praxis abgeben oder übernehmen wollen, sich frühzeitig zu melden.

Denn wenn der Praxisübernehmer die HzV-Voraussetzungen fristgerecht erfüllt, muss er nicht bei Null beginnen. Mit dem erfreulichen Effekt, "dass der Geldfluss gesichert ist", erklärt Christine Wollmetshäuser. Sie betreut für die HÄVG seit diesem Jahr Praxisübernahmen.

Automatisches Umschreiben oder erneutes Einschreiben

Zudem ist die gelernte Medizinische Fachangestellte Referentin bei MFA-Fortbildungen zur HzV. Auf dem Hausärztetag in Stuttgart erläuterte sie Ärzten, die HzV-Praxen übernehmen wollen, und MFAs das Prozedere. Dazu gehört z.B. der Hinweis, dass der Geldsegen im ersten HzV-Quartal auch aus der Pauschale P1 resultiert (i.d.R. 65 Euro x Zahl der eingeschriebenen Versicherten), die auf ein ganzes Jahr zu beziehen ist.

Die Besonderheit der HzV im Vergleich zur KV-Versorgung ist, dass der Patient freiwillig daran teilnimmt. Gibt ein HzV-Arzt nun altersbedingt seine Praxis auf, bestehen in Baden-Württemberg derzeit zwei Szenarien: die "geregelte" und die "ungeregelte Praxisübernahme".

Die geregelte Praxisübernahme erfolgt bei HzV-Versicherten der AOK, IKK classic, LKK, Bosch BKK sowie den Betriebskrankenkassen, die der Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) angehören. Hier erfolgt ein automatisches Umschreiben der HzV-Versicherten vom Praxisabgeber auf den Praxisübernehmer.

Das heißt: Die Patienten müssen nicht erneut in die HzV eingeschrieben werden. Sie werden von ihrer Kasse über den Arztwechsel informiert und können für den Fall, dass sie an einer hausarztzentrierten Versorgung durch den Praxisnachfolger nicht interessiert sind, dieser innerhalb eines Monats widersprechen.

Persönliche Beratung und Checklisten als Hilfen

Grundlage für eine erfolgreiche Patientenübernahme ist die Teilnahmeerklärung des Hausarztes zu den entsprechenden Verträgen, die Kassenzulassung sowie der Nachweis der installierten Vertragssoftware. Für weitere Voraussetzungen wie z.B. die psychosomatische Grundversorgung gibt es Übergangsfristen.

Die HÄVG unterstützt die Abwicklung mit Checklisten und persönlicher Beratung. Die "wichtigsten Briefe", die der Praxisnachfolger erhält, sind die mit dem "Patiententeilnahmestatus", sagt Carolin Roder. Die HÄVG informiert darin über bestätigte und beendete Einschreibungen, abgelehnte oder in Prüfung befindliche Teilnehmererklärungen. Bestätigte Einschreibungen kann der Praxisnachfolger dann auf seinen Namen in der Vertragssoftware aktivieren.

Hält sich der Praxisabgeber an die HzV-Kündigungsfristen – im Fall der AOK Baden-Württemberg sind das sechs Monate –, ist der zeitliche Vorlauf auf jeden Fall ausreichend für die Patientenübertragung auf den Praxisnachfolger, sagt Roder.

Bei den Ersatzkassen, der Knappschaft und Kassen des BKK-Verbundes gibt es keine automatische Patientenübernahme durch den Praxisnachfolger, erklärt Wollmetshäuser. Hier muss der Arzt die Versicherten wieder peu à peu in die HzV einschreiben.

Thinkstock Thinkstock
Anzeige