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Stockende HzV-Abrechnung: Gegenseitige Schuldzuweisungen

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

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Es kracht vernehmlich zwischen Hausärzten und Kassen in Nordrhein-Westfalen. Seit fünf Quartalen klappt die HzV-Abrechnung nicht. Den beiden Hausarztverbänden im Land reicht es; sie haben ein Schiedsverfahren eingeleitet.

Die Krankenkassen halten Honorare zum Teil seit dem vierten Quartal 2012 zurück und zahlen stattdessen nur unzureichende Abschläge, lautet der Vorwurf der Hausärzte.

"Um diesen unhaltbaren Zustand für die Hausärzte zu beenden, haben wir nun ein Schiedsverfahren eingeleitet", informiert der Vorsitzende des Haus­ärzteverbandes Westfalen-Lippe, Dr. Norbert Hartmann.

Den "Gipfel der Unverschämtheit" böten die Ersatzkassen, schimpft Nordrheins Verbandschef, Dr. Dirk Mecking. Die Ersatzkassen seien seit fünf Quartalen nicht in der Lage, korrekte Daten für die Abrechnung zu liefern, und wiesen die Rechnungslegung des Hausärzteverbandes aufgrund der von den Kassen selbst gelieferten Daten als falsch zurück. Dr. Mecking: "Das ist wie beim Hauptmann von Köpenick."

Kollege wartet auf eine fünfstellige Nachzahlung

Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen hat das ernste Folgen. Liquiditätsprobleme befürchtet Dr. Peter Franke, seit 22 Jahren Hausarzt in Greven bei Münster. "Ich warte seit April 2013 auf ausstehendes Honorar in fünfstelliger Höhe. Gleichzeitig wird meine KV-Vergütung um die in die Hausarztverträge eingeschriebenen Patienten verringert. Das ist unerträglich."

Obwohl er politisch fest hinter den Hausarztverträgen stehe, überlege er jetzt, seine Teilnahme an diesen Verträgen zu kündigen, sagt der Kollege. Dr. Franke fordert die Politiker auf, den unhaltbaren Zustand zu beenden.

Ende 2011 wurden für nahezu alle Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) per Schiedsspruch festgesetzt. Anfang April waren in ganz NRW 3271 Hausärzte und 321 727 Versicherte in diese Verträge eingeschrieben. Die IKK Classic und die Techniker haben gesonderte Verträge. „"Diese Verträge laufen völlig korrekt", so Dr. Franke.

Kassen weisen Vorwürfe entschieden zurück

Die Krankenkassen weisen die Vorwürfe zurück und reichen sie an die Haus­ärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), die Dienstleistungstochter des Hausärzteverbandes, weiter.
Es handele sich lediglich um einen kurz vor dem Abschluss stehenden Synchronisationsprozess mit der HÄVG.

Es sei ausdrücklich deren Wunsch, die Abrechnungen für die Vergütung der Quartale 1 bis 4/2013 wegen notwendiger Abstimmungsprozesse innerhalb der HÄVG zusammenzufassen und erst zu Beginn dieses Jahres abrechnen zu wollen. Das habe zur Folge, dass die Krankenkassen bis zum heutigen Tage keine korrekten Abrechnungsunterlagen erhalten hätten.

Die Kassen sehen deshalb keinen Anlass für ein Schiedsverfahren, das die kurzfristige Auszahlung der Vergütung auf unbestimmte Zeit verzögern würde. "Die internen Strukturprobleme beim Dienstleis­ter des Hausärzteverbandes sollten nicht auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen werden", retournieren sie in ihrer Stellungnahme.

Diese Behauptung weist der Vorstandsvorsitzende der HÄVG, Eberhard Mehl, gegenüber Medical Tribune zurück. Die Krankenkassen seien größtenteils bis April 2014 nicht in der Lage gewesen, der HÄVG die für die Abrechnung notwendigen Daten (beginnend mit dem 1. Oktober 2012) zur Verfügung zu stellen.

"Das lag ausschließlich an einer Blockade der beteiligten Krankenkassen und der beiden Kassenärztlichen Vereinigungen zur Durchführung der Bereinigung", berichtet der HÄVG-Chef.

Die HzV als einzige Chance auf ein adäquates Honorar

Mehl: "Es kann nicht sein, dass die Haus­ärzte in NRW fünf Quartale aufgrund der Fehlleistungen der Krankenkassen auf die Abrechnung ihrer erbrachten Leistungen warten müssen!" Die hausarztzentrierte Versorgung sei für die Hausärzte in NRW die einzige Chance auf ein adäquates Honorar, das KV-System sei dazu nicht in der Lage.

"Der neue EBM verteilt die mickrigen hausärztlichen Honorare in Nordrhein-Westfalen nur neu, ohne die Honorarsumme für die Hausärzte zu erhöhen", so Mehl. Im Gegensatz dazu könne die HzV unter den neuen Gesetzesbedingungen dem Grundsatz folgen: Deutschlandweit gleiches Geld für erbrachte Leistungen! 

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