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Todsichere Leichenschau

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Das kennt man aus den Fernsehkrimis: Der Rechtsmediziner weiß am besten über Todesumstände Bescheid.
Das kennt man aus den Fernsehkrimis: Der Rechtsmediziner weiß am besten über Todesumstände Bescheid. © iStock.com/RichLegg
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Für sechs Tötungsdelikte an Patienten wurde der ehemalige Krankenpfleger Niels H. verurteilt, 90 weitere werden ihm zur Last gelegt. Es ist ein Extremfall, aber längst kein seltener. Seit Jahrzehnten bleiben Morde unentdeckt, nicht zuletzt, weil die Leichenschau in Deutschland Defizite aufweist. Es gibt aber Initiativen, die das System verbessern.

Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz besagt, dass vor jeder Bestattung eine Leichenschau durchgeführt werden muss und jede(r) niedergelassene Ärztin/Arzt verpflichtet ist, diese auf Verlangen durchzuführen. Tatsächlich aber ist es in der Mainmetropole Frankfurt gar nicht so leicht, während der Praxisöffnungszeiten Ärzte für die Leichenschau zu finden (außerhalb dieser Zeiten übernimmt das der KV-Bereitschaftsdienst).

„Es ist die beste Lösung, wenn wir als Ärzteschaft das regeln“

Im April 2017 hatte die KV Hessen per Rundschreiben und auf Bitte von Gesundheitsamt und Kriminalpolizei Hausärzte gesucht, die bereit sind, tagsüber routinemäßig Leichenschauen bei Verstorbenen, deren vorbehandelnde Ärzte nicht bekannt oder erreichbar sind, durchzuführen. „Es ist sicher für alle Beteiligten die beste Lösung, wenn wir als Ärzteschaft dieses Problem autonom regeln, bevor möglicherweise von offizieller Stelle die gesetzliche Verpflichtung zur Leichenschau eingefordert wird“, mahnte die KV. Die Resonanz war mäßig. Es hätten sich „nicht allzu viele“ gemeldet, erinnert sich Pressesprecher Karl Roth.

Ein Anfang Januar gestartetes Pilotprojekt zur Professionalisierung der Leichenschau bietet die Lösung. Kooperationspartner sind die Stadt Frankfurt als Finanzier sowie das Universitätsklinikum und das Polizeipräsidium der Stadt. Seitdem übernimmt das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums die Leichenschauen, wenn außerhalb der Rufzeiten des KV-Bereitschaftsdienstes kein Arzt oder aufgrund langer Anfahrtswege ein Arzt nicht schnell verfügbar ist.

Hintergrund für die Initiative war, dass zuletzt die durchschnittliche Wartezeit auf den zur Leichenschau gerufenen Arzt bzw. den alternativ hinzugezogenen Mediziner aus dem Gesundheitsamt Tag wie Nacht etwa zwei Stunden betrug, in Einzelfällen sogar vier bis sechs Stunden. Für die Frankfurter Polizei zog das 935 Einsätze nach sich, in denen bis zum Eintreffen des Mediziners der Fundort der Leiche gesichert werden musste. Das entsprach 1700 Stunden, in denen die Polizei andere, wichtige Aufgaben hätte erfüllen können.

Leichenschauen werden mit mehr Wissen durchgeführt

Gesundheitsstadtrat Stefan Majer sagt zufrieden: „Wir sind mit dem Projekt die erste Kommune Deutschlands, die unabhängig von gesetzlichen Vorgaben des Landes eine Regelung zu einer qualifizierten Leichenschau getroffen hat.“ Und Polizeipräsident Gerhard Bereswill ist überzeugt, dass die Leichenschau durch Gerichtsmediziner auch die kriminalistische Ermittlungsarbeit erleichtern wird.

Dies bestätigt Professor Dr. Marcel A. Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin: „Die Leichenschauen werden genauer, gründlicher und mit viel mehr Hintergrundwissen durchgeführt.“ Dadurch würden Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod oder sogar eine Tötung besser erkannt.

Im Land Bremen wurde im August 2017 die „qualifizierte Leichenschau“ über eine Änderung des Landesgesetzes eingeführt. Jede im Land verstorbene Person wird seitdem durch einen Arzt, z.B. den Stations- oder den Hausarzt, einer Leichenschau unterzogen.

In der Klinik informiert der Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt, den Leichenschauarzt im Institut für Rechtsmedizin am Klinikum Bremen Mitte bzw. des Gesundheitsamtes Bremerhaven. Im häuslichen Bereich informiert der Bestatter. Bei Anhaltspunkten für einen nicht-natürlichen Tod muss in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden.

Gebühr für qualifizierte Leichenschau beträgt 187 Euro

Die Abrechnung der qualifizierten Leichenschau erfolgt über die Bestatter mit den Angehörigen bzw. den Bestattungspflichtigen. Die Gebühr zur „Durchführung der qualifizierten Leichenschau, Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung“ beträgt nach Bremer Gesundheits­kostenverordnung 187 Euro.

Presseberichten zufolge soll es zunächst zu Wartezeiten von bis zu drei Tagen bis zur Leichenschau gekommen sein. Das hat vor allem die Hinterbliebenen sehr verärgert. Hierzu befragt, antwortet Dr. Olaf Cordes, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin: „Dieses Problem hat sich unterm Strich erledigt. In Einzelfällen kann es aufgrund ungünstiger Konstellationen noch zu Wartezeiten kommen, aber das sind wirklich seltene Ausnahmen geworden.“

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