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Trotz Notfallschild: Arzt kassierte im Notfalleinsatz Knöllchen

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Weil er zu einem Patienten mit akuter Atemnot gerufen wurde, parkte ein Arzt in der Eile auf dem einzig freien Behindertenparkplatz. Dafür kassierte er nicht nur ein Knöllchen, sondern auch noch unwirsche Zurechtweisungen einer Politesse.

Anfang Oktober wird Hausarzt Dr. Thomas Stratmann aus Oldenburg zu einem akuten Notfall gerufen, schreibt nwzonline.de (Nordwest Zeitung).

Er stellt sein Auto auf einem Behindertenparkplatz ab, legt ein Schild (Arzt/Notfall) hinter die Windschutzscheibe und eilt zum Patienten. Bei der Rückkehr schreibt eine Politesse ein Knöllchen, die unwirsch reagiert und meint: Behindertenparkplätze seien tabu.

Weil der Kollege das nicht so stehen lassen will, wendet er sich an die Stadt. Als Palliativmediziner werde er häufiger zu Schwerstkranken und Sterbenden gerufen. Wenn es nicht anders gehe, parke er durchaus im Halteverbot.

Zunächst zähneknirschend
Knöllchen bezahlt

Von diesem und weiteren Argumenten des Kollegen ließ sich die Stadt jedoch nicht beeindrucken, Dr. Stratmann zahlte das Knöllchen zähneknirschend.

Um die Sachlage rechtlich zu klären und zu erfahren, ob alle Ärzte im Notfall ein Bußgeld riskieren, wenn sie z. B. im Halteverbot parken, wandte er sich an die örtliche Nordwest-Zeitung (NWZ). Diese wiederum hakte bei der Stadt nach: Gibt es nicht trotz des Schutzes für Behindertenparkplätze einen Ermessensspielraum für Ärzte im Notfalleinsatz?

In Dr. Stratmanns Fall zeigte die Stadt laut nwzonline.de ein Einsehen. Ein Arzt mit dem Schild Arzt/Notfall dürfe im Falle des rechtfertigenden Notstandes auf einem Behindertenparkplatz parken.

Ärzte handelten bei einem "rechtfertigenden Notstand" nicht rechtswidrig, wenn sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht beachten. Die Ordnungshüter dürften aber im Einzelfall prüfen, ob der Notfall tatsächlich vorliege.

Häufig auf Hausbesuch? Ausnahmegenehmigung beantragen!

Im Übrigen gilt das auch, wenn ein Arzt kein Notfallschild hinter die Windschutzscheibe legt, macht die Landesärztekammer Hessen aufmerksam. Im Falle eines Bußgeldverfahrens hätten Ärzte im Nachhinein immer die Möglichkeit nachzuweisen, warum sie ihr Fahrzeug im Parkverbot abstellen mussten.

Das Arzt-Notfallschild diene Ordnungsbehörden lediglich als Hinweis, dass ein Arzt seiner Auffassung nach einen Notfalleinsatz habe. Für normale Hausbesuche darf das Notfallschild jedoch nicht verwendet werden.

Ärzte, die regelmäßig zu Hausbesuchen z.B. in dicht besiedelte Wohngebiete fahren, können bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. ihrer Landesärztekammer nachfragen, ob es eine Ausnahmegenehmigung zum Halte- und Parkverbot für sie gibt. Die Regelungen sind nicht nur von Bundesland, sondern auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

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