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„Turnen auf Rezept“ überzeugt SPD und Kassen nicht

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Mit dem „Gesetz zur Förderung der Prävention“ soll der Check-up kostenneutral umgekrempelt werden. Zur Gesundheitsuntersuchung gehört dann auch eine ärztliche Bescheinigung für GKV-Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Der Ersatzkassenverband sieht mit Blick auf die darin definierten Ziele, Strukturen und Verantwortlichkeiten noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.


Die heute in § 25 Abs. 1 SGB V vorgegebene untere Altersgrenze von 35 Jahren und das zweijährige Intervall der Gesundheitsuntersuchung entsprechen nicht den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin, hat die Regierung erkannt. Inhalt, Art, Umfang und Häufigkeit der „alters- und zielgruppengerechten“ Gesundheitsuntersuchung sowie die für die Früherkennung in Betracht kommenden Zielkrankheiten sollen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach dem Stand des medizinischen Wissens festgelegt werden.

Krankenkasse muss ärztliche Empfehlung berücksichtigen

Der Check-up beinhaltet künftig eine ärztliche präventionsorientierte Beratung. Der Arzt kann dabei dem Versicherten individuelle Maßnahmen zur Primärprävention empfehlen. Auf diese Weise sollen Kursangebote gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen. Die Präventionsempfehlung schränkt den Ermessensspielraum der Krankenkasse ein, ob sie im Einzelfall Leistungen zur Verhaltensprävention übernimmt oder nicht.


Die ärztliche Bescheinigung beschränkt sich auf eine kurze, schematische Zusammenfassung des Beratungsgesprächs (z.B. Ankreuzformular: „Es wird ein Kurs zum Handlungsfeld Bewegung empfohlen“), heißt es im Gesetzentwurf. Den Ärzten entstehe dadurch kein zusätzlicher Aufwand. 

Kassen sollen Ausgaben für Präventionsleistungen verdoppeln

Alle Krankenkassen sollen künftig die Kosten für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das 6. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 10. Lebensjahr übernehmen. Die bisherige Versorgungslücke bei den U-Untersuchungen im Grundschulalter könne so geschlossen werden, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.


Die inhaltliche Ausgestaltung des Kinderuntersuchungsprogramms obliegt dem G-BA. Das Bundeskabinett rechnet bei flächendeckender Einführung einer zusätzlichen U-Untersuchung mit jährlichen Mehrausgaben für die Kassen im niedrigen einstelligen Millionenbereich, da schon heute rund drei Viertel der Kassen freiwillig eine solche Untersuchung anbieten.


Für Präventionsleistungen sollen die Kassen ab 2014 doppelt so viel ausgeben wie bisher, nämlich jährlich 6 statt 3,01 Euro je Versicherten (Ausgaben-Richtwert). Davon sollen pro Jahr mindestens 2 Euro je Versicherten der betrieblichen Gesundheitsförderung zugute kommen (Ausgaben 2011: 0,61 Euro).


Für Leistungen in „Lebenswelten“ wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen ist jährlich mindestens 1 Euro je Versicherten vorgesehen (Ausgaben 2011: 0,33 Euro). Im Vergleich zu den Ausgaben des Jahres 2011 können sich die GKV-Mehrausgaben auf insgesamt bis zu 180 Millionen Euro belaufen. Die Kassen sollen sich bei ihren Präventionsangeboten an gesetzlich festgelegten Gesundheitsförderungszielen wie „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“ orientieren.


Der Bundesgesundheitsminister wird die Länder und Kommunen, die Sozialpartner und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden „Ständigen Präventionskonferenz“ einladen. Sie soll der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele dienen.


„Der Staat nimmt allein die Krankenkassen in die Pflicht, obwohl diese bereits heute schon mit 50 % der Hauptfinancier in der Prävention sind“, kritisiert vdek-Vorstands­chefin Ulrike Elsner. Es müssten neben dem Staat sämtliche Sozialleistungsträger, die PKV und alle anderen beteiligten Akteure einbezogen werden.

35 Millionen Euro für die Aufklärungszentrale

Den Ersatzkassenverband stört die „unverhältnismäßige“ Verdoppelung des Richtwertes für Leistungen zur Gesundheitsförderung sowie der „Obolus von rund 35 Millionen Euro“, den die Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zahlen sollen.


Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kritisiert: Mit einem gesetzlichen Eingriff in die Verwendung der GKV-Beitragsmittel für die Prävention, einigen zusätzlichen Positionen in der ärztlichen Gebührenordnung und der Schaffung einer unverbindlichen Präventionskonferenz bleibe der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf weit hinter den Möglichkeiten zurück, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu stärken.


„Turnen auf Rezept“ sei bei Weitem ungenügend, so Prüfer-Storcks. „Die Pläne der Koalition sind nicht ausreichend, weder finanziell noch strategisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundesrat diesem Gesetzentwurf zustimmt.“

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