Anzeige

vdek: Scharfe Kritik an Prüfpraxis des Bundesversicherungsamtes

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Anzeige

Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag den gesetzlichen Krankenkassen mehr vertragliche Freiräume gewähren. Die Ersatzkassen freut das sehr.

Verbandschefin Ulrike Elsner übt unter anderem Kritik an der Kontrollpraxis für Verträge zur Integrierten Versorgung (IV).

"Am besten wäre ein Wegfall der Vorlagepflicht für Selektivverträge und Verträge zur Integrierten Versorgung", ist die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) überzeugt. Sie hofft, dass dies im Herbst im Gesetz zur Verbesserung von Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen (VST II) verankert wird.

Selektiv- und IV-Verträge haben sich bewährt

Elsner zeigte sich grundsätzlich zufrieden, dass sich Selektiv- und IV-Verträge bewährt haben und eine sinnvolle Ergänzung zu den Kollektivverträgen darstellen. Rund 6 300 Verträge gibt es derzeit. Sie kritisiert jedoch, dass – obwohl die Verträge als Motor für Innovationen gesehen werden – sie oft nicht in der Praxis ankommen.

Das für den vdek zuständige Bundesversicherungsamt zum Beispiel sei "sehr kleinteilig in der Prüfung unterwegs", sagte die vdek-Chefin. Als Beispiel nannte sie den Vertrag zur Betreuung von Adipositas-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern.

Weil das Bundesversicherungsamt auch nach Monaten noch kein grünes Licht gegeben habe, könnten Ersatzkassenversicherte nicht davon profitieren. Verträge würden auch – je nachdem, wer die Aufsicht hat – sehr widersprüchlich bewertet, "auf Halde gelegt oder durch ständige Nachfragen ausgedünnt", so Elsner.

Bereits geprüfte Verträge werden nochmals geprüft

Henning Horst, vdek-Abteilungsleiter "Ambulante Versorgung", gibt an, dass bei etwa der Hälfte der nach dem Wegfall der Anschubfinanzierung bereits geprüften Verträge die Aufsicht eine Wiedervorlage erwartet. In 5- bis 8-seitigen Schreiben würden Rückfragen gestellt, die innerhalb von zwei Wochen zu beantworten seien.

Auch gebe es Anforderungen für teils schwierige Umgestaltungen. "Das kann für die Vertragspartner quälend sein", so Henning Horst. Es stelle sich die Frage, ob eine Prüfung durch das Bundesversicherungsamt bzw. durch die Länderaufsicht noch zeitgemäß sei.

Schließlich würden alle Kassen sowieso genau prüfen, ob das Geld für einen solchen Vertrag vernünftig ausgegeben werde, vor allem, wenn ab Ende dieses Jahres die Finanzen knapp werden.

Alternative Lösungen von der Politik gefordert

Elsner fordert von der Politik eine Lösung, weil die derzeitige Prüfpraxis nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand und Investitionsrisiken für die Vertragspartner bedeutet, sondern auch Versorgungsunsicherheiten für die Patienten bringt.  

Thinkstock Thinkstock
Anzeige