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Verbraucherschützer: IGeL-Ärzte nutzen Vertrauen der Patienten aus

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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Laut Verbraucherschützern klären Ärzte ihre Patienten häufig nicht in der vorgeschriebenen Weise über die angebotenen IGeL auf, sie setzen sie massiver Werbung aus und wickeln das Geschäft in manchen Fällen nicht einmal mit einem Vertrag oder einer Rechnung ab.

 

„Viele Ärzte nutzen das Vertrauen der Patienten aus, wenn sie vom Helfer zum Verkäufer werden“, kritisierte vzbv-Vorstand Gerd Billen bei der Veranstaltung „Marktplatz Praxis: der IGeL-Check“ scharf. Eine aktuelle Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) versucht zu belegen, dass dem Patienten auch mal schnell eine Leistung aufgeschwatzt werde.

IGeL-Check: Wenig Aufklärung über Nutzen und Risiken

Die Online-Umfrage der 15 Verbraucherzentralen zeigt, dass 82 % der IGeL nicht auf Initiative der Patienten, sondern der Praxis zustande kamen. Und das, obwohl es laut Gebührenordnung für Ärzte verboten ist, IGeL aufzudrängen. In jedem zweiten Fall kam das Praxisangebot für die Leistung vom Arzt, in 49 % war das Praxispersonal direkt am Verkauf beteiligt.

 

Bei Nutzen und Risiken sei das Ergebnis noch drastischer, heißt es in der nicht repräsentativen Studie: In 737 Fällen (44,6 %) wurde nicht ausreichend über den Nutzen und in 990 Fällen (73,7 %) nicht über mögliche Risiken aufgeklärt. 50,6 % der Befragten hatten das Gefühl, nicht genug Bedenkzeit vor der Leistung bekommen zu haben. 59,9 % der Patienten hatten keinen Kostenvoranschlag erhalten, obwohl dieser im Berufsrecht festgeschrieben ist.

Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtete über eine Prüfung von Webangeboten von 157 Gynäkologenpraxen im Land zum „Vaginalen Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs“. Die Internetseiten seien zum Teil wissenschaftlich unseriös, Angst erzeugend und aufs Abzocken ausgerichtet.

In den zehn drastischsten Fällen seien deshalb wegen Irreführung und unlauterer Werbung Abmahnungen ausgesprochen worden. Fünf Mal wurde die Abmahnung akzeptiert, fünf Mal zogen die Ärzte vor Gericht, wobei einmal bereits vom vzbv ein Anerkennungsurteil erstritten wurde. „Wir werden das bis in die höchsten Instanzen treiben“, so Schuldzinski. Nach zehn Jahren IGeL müsse endlich eine grundsätzliche Klarstellung zur umfassenden und entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft verständlich wiedergegebenen Aufklärung im Interesse der Patienten herbeigeführt werden.

Dr. Ilona Köster-Steinebach monierte, dass das neue Patientenrechtegesetz zur IGeL-Erbringung nicht weit genug geht. Aufgenommen werden sollte die Pflicht des Arztes zur schriftlichen Information über Nutzen, Risiken, Kosten und Folgekosten der Leistungen. Auch eine klare räumliche, personelle bzw. zeitliche Trennung von Kassen- und Selbstzahlerleistungen sei notwendig. Ärztekammern sollen zudem IGeL-Kontrollpflichten auferlegt bekommen, wobei die Aufsichtsbehörden der Länder wiederum die Arbeit der Kammern zu kontrollieren haben.

24 Stunden Sperrfrist bis Patienten in die IGeL einwilligen

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hält die von der Koalition geplanten gesetzlichen Regelungen ebenfalls für nicht ausreichend. Sie forderte für Patienten eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist, denn „der Patient sieht sich in der Arztpraxis zum Teil einem erheblichen Druck ausgesetzt“, der ihm eine freie Entscheidung unmöglich mache.

In diesem Sinne äußerte sich auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag Professor Dr. Karl Lauterbach. Man könne zumindest vorgeben, dass am Patienten GKV-Leistung und IGeL nicht am gleichen Tag erbracht werden dürfen. Ausnahmen seien IGeL wie Sportmedizinische Untersuchung oder Impfberatung.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Rinkel, bat darum, die Ärzteschaft bezüglich IGeL nicht pauschal zu diffamieren. Nur ein Viertel der Vertragsärzte würde individuelle Gesundheitsleistungen anbieten. Hier müsse man die schwarzen Schafe herausfinden.

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, forderte mittlerweile per Pressemitteilung vom vzbv, den Ärztekammern bei Verdachtsfällen auf berufsrechtlich unzulässiges Verhalten von Ärztinnen und Ärzten Ross und Reiter zu nennen, damit diese offensichtliches Fehlverhalten berufsrechtlich ahnden können. „Verbraucher werden nicht dadurch geschützt, dass Verbraucherschutzorganisationen diffuse Studien und spekulative Hochrechnungen zu individuellen Gesundheitsleistungen veröffentlichen“, so der BÄK-Chef.

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