Anzeige

Verhandlungstisch verlassen – kein besserer Tarifvertrag für Ärzte im Öffentlichen Dienst in Sicht

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Ein besserer Tarifvertrag für Ärzte im Öffentlichen Dienst scheint in weite Ferne gerückt. Ein besserer Tarifvertrag für Ärzte im Öffentlichen Dienst scheint in weite Ferne gerückt. © iStock/lovro77
Anzeige

Im Mai 2019 vereinbarten die Verhandlungsführer von Marburger Bund (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Tarifverhandlungen für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderer kommunaler Dienste. Bisher ist jedoch nichts ausverhandelt.

Kurz nach Start der Gespräche am 12. Dezember, verließen die kommunalen Vertreter schon wieder den Raum. Die Erklärung des VKA-Verhandlungsführers Dr. Alexander Dietrich: „Mittlerweile liegt uns die Aufforderung von dbb Beamtenbund und Tarifunion vor, ebenfalls Verhandlungen für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst führen zu wollen.“ Der MB bezeichnet das als fadenscheinige Begründung. „Der erneute Versuch der VKA, sich aus einer dringend nötigen Tarifbindung für alle im Kommunaldienst tätigen Ärztinnen und Ärzte herauszuwinden, wird das Personalproblem verschärfen und letztlich zu einer Eskalation führen“, so MB-Verhandlungsführer Rolf Lübke.

Wechselseitige Vorwürfe des Hinhaltens und der Eskalation

Dr. Dietrich wirft dem MB vor, es auf eine Eskalation statt auf eine Lösung abgesehen zu haben: „Wir haben vorgeschlagen, die schwierige Situation in einem gemeinsamen Gespräch mit dem dbb und dem Marburger Bund zu erörtern und zu klären. Dies hat der Marburger Bund brüsk abgelehnt und uns stattdessen mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht.“

Für die Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Dr. Ute Teichert, ist die Lage klar: Die VKA betreibt Hinhaltetaktik. Ende 2017 sei der BVÖGD – die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung der ÖGD-Ärzte – aus dem dbb ausgetreten. „Der dbb hat deshalb gar kein Mandat mehr“, betonte die BVÖGD-Vorsitzende gegenüber Medical Tribune.

Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass im Fall mehrerer Tarifverträge im Betrieb der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft verdrängt wird, die weniger Mitglieder im Betrieb hat. Der Marburger Bund und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben 2017 für die Krankenhäuser den Ausschluss dieser sog. Verdrängungswirkung vereinbart und sich verpflichtet, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Für den kommunalen Gesundheitsbereich schien mit der Übereinkunft im Mai 2017 zu gemeinsamen Tarifverhandlungen zwischen MB und VKA eigentlich auch hier ein Konflikt als ad acta gelegt. Dass sich die VKA jetzt nicht an diese Vereinbarung halte, sei Wortbruch, so Dr. Teichert.

In den vergangenen 18 Jahren sank die Gesamtzahl der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst bereits um rund ein Drittel, u.a. weil die Bezahlung bundesweit 1000 bis 1500 Euro unter denen der Ärzte in Krankenhäusern liegt. Die Lage werde sich noch verschärfen, wenn in spätestens zehn Jahren die meisten der heute noch aktiven ÖGD-Ärzte im Ruhestand sein werden, befürchtet der MB.

Medical-Tribune-Bericht

Anzeige