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„Verschiebung von Zuständigkeiten, Macht und Geld“ 

Gesundheitspolitik Autor: Petra Spielberg

Ärzte kritisieren Gröhes Plan für die Psychotherapeutenausbildung. Ärzte kritisieren Gröhes Plan für die Psychotherapeutenausbildung. © fotolia/Photographee.eu
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Die Ausbildung zum Psychotherapeuten soll künftig über ein fünf Jahre dauerndes Bachelor-/Masterstudium erfolgen. Voraussetzung für eine Approbation soll das Staats­examen sein. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor. Das Vorhaben stößt in Teilen der Ärzteschaft auf Widerstand.

Die geplanten Änderungen zum Psychotherapeutengesetz zielen darauf ab, die Berufsbilder der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) zu vereinheitlichen. Bislang stehen PP und KJP unterschiedliche Ausbildungswege offen, wie ein Abschluss im Studien­gang Psychologie oder in Sozial­pädagogik. Eine PP-Ausbildung ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig sogar ohne psychologisches Grundstudium möglich (siehe Kasten).

Bachelor nicht erforderlich

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig reicht der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums in Psychologie an einer inländischen Universität als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ein zusätzlicher Bachelorabschluss ist nicht erforderlich. Somit ist der bestandene Masterabschluss nach Auffassung der Leipziger Richter grundsätzlich dem Diplomabschluss an einer Universität gleichzustellen (BVerwg vom17.8.2017, az.: 3 C 12.16).

Während Verbandsvertreter der Psychotherapeuten die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums größtenteils begrüßen, formiert sich innerhalb der Ärzteschaft zunehmend Widerstand gegen die Gesetzesnovelle. Der Bundesverband Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (BDPM) fürchtet beispielsweise, dass die Reform zur Ausbildung von „Parallel-Ärzten“ mit Befugnissen zur Grundversorgung führen könne und die Ärzteschaft in den technischen Sektor abgedrängt werde. Dem Arbeitsentwurf zufolge sollen künftige Psychotherapeuten unter anderem dazu befähigt werden, Krankenhauseinweisungen zu veranlassen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen oder Medikamente zu verordnen. Dies könnte zu einer Blaupause für weitere Berufe zur Substitution der Ärzte im Gesundheitswesen führen, mahnt der BDPM. Die fehlende ärztliche Qualifikation werde zugleich „mit einer deutlichen Verschlechterung der medizinischen Patientenversorgung einhergehen, nichtsdestotrotz jedoch massive Kosten verursachen, deren Deckung völlig ungeklärt ist“, so der Verband in einem Offenen Brief an Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Auswirkungen wird die Reform nach Auffassung des Verbandes insbesondere auf die rund 66 000 praktischen Ärzte, Allgemeinmediziner sowie grundversorgenden Spezialisten mit psychosomatischem Leistungsspektrum haben, wie Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte und Vorstandsmitglied des Spitzenverbands Fachärzte, Dr. Christian Albring, teilt die Kritik: „Das Gesetz hat mit Psychotherapie wenig zu tun. Es geht vielmehr um die Verschiebung von Zuständigkeiten, Macht und Geld in den psychologischen Bereich.“ Bei Vertretern von PP und KJP, wie der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten und der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, sorgt die harsche Kritik am Reformprojekt aus den Reihen der Ärzteschaft für Irritationen.

Noch keine Einigkeit über künftige Berufsbezeichnung

„Wir wundern uns, mit welchen demagogischen Begrifflichkeiten hier Stimmung gegen fundierte Überlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit und der Profession der PP und KJP gemacht wird“, äußerten die Vertreter der drei Verbände jüngst in Berlin. Sowohl das Studium als auch die Weiterbildung böten eine gute Grundlage für die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung zukünftiger Psychotherapeuten. So sei etwa geplant, dass eine selbstständige Tätigkeit in einer Praxis und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nur noch auf der Basis einer fünfjährigen Weiterbildung möglich sein soll – analog zu den ärztlichen Strukturen. Darüber hinaus werde der Beruf der KJP nicht zerschlagen, wie vom BDPM behauptet, sondern lediglich innerhalb der Weiterbildung als Fachkunde und Gebietsbezeichnung neu definiert. Auch würde mit der Reform kein völlig neuer Heilberuf mit eigenem Versorgungssystem geschaffen. „Die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind bereits seit 1999 fest im System der kassenärztlichen Versorgung verankert“, betont die DPtV-Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Barbara Lubisch. Die Reform sei auch deshalb dringend notwendig, da Psychotherapeuten in Ausbildung derzeit weder sozialrechtlich noch finanziell ausreichend abgesichert seien, so Lubisch. Hier gibt es nach ihrer Ansicht weiteren Klärungsbedarf, da Details zur geplanten Weiterbildung noch nicht feststehen. Gleiches gelte für die künftige Berufsbezeichnung, über die noch keine Einigkeit herrscht. Auch der DPtV steht dem Vorhaben nicht völlig kritiklos gegenüber. Lubisch fordert beispielsweise, eine obligatorische Weiterbildung von zwei Jahren im ambulanten Bereich vorzuschreiben. Nach dem Entwurf von Gröhes Ministerium soll es möglich sein, die Weiterbildung ausschließlich in einer stationären Einrichtung abzuleisten. Ferner wünscht sie sich einen stärkeren Praxisbezug bei der Ausbildung. „Dieser könnte durch ein ergänzendes Praxissemester hergestellt werden, ähnlich dem PJ bei den Ärzten“, so ihr Vorschlag.

Psychopharmaka-Verordnung? Darüber ist noch zu reden!

Ähnlich kritisch wie die Ärzte sehen die Psychotherapeutenverbände die vom Ministerum vorgeschlagene Einführung von Modellstudiengängen, die PP die Kompetenz zur Verordnung von Psychopharmaka vermitteln sollen. „Dies erfordert eine ausführliche und grundsätzliche Diskussion innerhalb der Profession und mit der Ärzteschaft“, betonen sie in einer Stellungnahme. 

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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