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Versicherte der City BKK sollten hurtig wechseln

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Pflichtversicherte Mitglieder der insolventen City BKK, die zum 30. Juni geschlossen wird, müssen sich bis zum 14. Juli eine neue Kankenkasse gesucht haben. Bleiben sie untätig, wählt der Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitgeber die Kasse aus.

Sollte jemand in der Übergangsphase ohne Versicherungsnachweis einer ärztlichen Behandlung bedürfen, springt dafür eine sog. aushelfende Krankenkasse ein. Die Arztsoftware-Unternehmen haben zugesagt, dafür eine eindeutige Institutskennzeichnung in den Programmen zu hinterlegen, die der Arzt dann bei der Abrechnung mit der KV angeben kann.

Wie der GKV-Spitzenverband weiter mitteilt, gilt der neue Versicherungsschutz rückwirkend zum 1. Juli, das heißt, die aushelfende Kasse verrechnet ihre Ausgaben später intern mit der neuen Krankenkasse der Versicherten.

Freiwillig versicherte City-BKK-Mitglieder haben drei Monate Zeit, sich eine neue Kasse zu suchen. Sie sollten dennoch zügig handeln. Wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen nach der ersten Inanspruchnahme eines Arztes eine Krankenversichertenkarte oder eine andere gültige Anspruchsbescheinigung vorlegen, sind die erbrachten Leistungen wie bei Privatpatienten in Rechnung zu stellen. Diese Vergütung muss der Arzt allerdings zurückzahlen, wenn ihm bis zum Ende des Quartals noch ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt wird. Dann läuft der Honorar­anspruch wieder über die KV.

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