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Versorgungsstärkungsgesetz: "Totengräber" der ambulanten Medizin

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Bezüglich des Versorgungsstärkungsgesetzes waren sich die KBV-Vertreter selten so einig: Das Machwerk ist ein Angriff auf die Freiberuflichkeit und muss verhindert werden.

Der Weg in die Staatsmedizin, Abschaffungsgesetz von Praxen, Totengräber der ambulanten Versorgung waren nur einige Begriffe, mit denen Ärzte auf der KBV-Vertreterversammlung das Versorgungsstärkungsgesetz titulierten.

Zwar würden die einzelnen Neuerungen im Gesetz oberflächlich betrachtet keine großen Eingriffe bedeuten. Insgesamt aber müsse man den "Geist", der dem Gesetz innewohne, äußerst kritisch sehen.

Alleine die Tatsache, dass einerseits KVen Terminservicestellen einrichten sollen, andererseits aber Praxen in "überversorgten" Gebieten aufkaufen müssen, zeige schon die Widersprüche, die der Gesetzesentwurf beinhalte, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.
Wenn beklagt werde, dass Patienten zu lange auf einen Termin warten müssten, mache es keinen Sinn, bei gleichzeitigem drohendem Ärztemangel auch noch Praxen zu schließen.

Zwangsaufkauf von Praxen: Haben Politiker die Folgen bedacht?

Bundesweit, rechnete Dr. Gassen vor, würden bei der Vorgabe, dass in Regionen mit einem Versorgungsgrad von über 110 Prozent frei werdende Praxen geschlossen werden sollen, rein rechnerisch 25 000 Praxen wegrationalisiert. Das aber würde bedeuten, dass auch Zehntausende Arbeitsplätze von Praxismitarbeiterinnen wegfallen würden, ganz zu schweigen von den Ausbildungsplätzen.

Dr. Gassen: "Ich habe meine Zweifel, ob irgendein Politiker schon so weit gedacht und dies möglicherweise als sogenannten Kollateralschaden miteinkalkuliert hat."

Mit den Terminservicestellen würde die Politik auch in Kauf nehmen, dass Patienten auf die freie Arztwahl verzichten müssen, bzw. bei diesem Argument wären die Ärzte darauf hingewiesen worden, dass Patienten sich ja trotzdem um einen Termin bei ihrem Wunscharzt bemühen könnten.

Das aber wiederum, so Dr. Gassen, hieße im Klartext, dass hier auch noch Parallelstrukturen aufgebaut würden. Die  Förderung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) sei noch der richtige Weg gewesen – davon sei jetzt nichts mehr zu spüren.

Mehr Widerstand gegen das Versorgungsstärkungsgesetz nötig

Die großen Gefahren, die dem Versorgungsstärkungsgesetz innewohnten, hätten viele Ärzte an der Basis noch nicht mitbekommen, machten Vertreter der Freien Ärzteschaft und des Bundesverbands niedergelassener Fachärzte, die zur Vertreterversammlung angereist waren, aufmerksam. Sie forderten eindeutigeren Widerstand gegen das Gesetz, um das Schlimmste zu verhindern.

Einstimmig verabschiedeten die Vertreter eine Resolution zum "Erhalt der freiberuflichen ambulanten wohnortnahen Patientenversorgung". Die massive Förderung von Angestellten-Strukturen und Strukturen staatlich organisierter Gesundheitsversorgung sowie die Schaffung von neuen Doppelstrukturen außerhalb der ordnungspolitischen Zuständigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung würden die Niederlassung auf selbstständiger und freiberuflicher Basis  unattraktiv machen und die bereits niedergelassenen Ärzte zunehmend demotivieren.

Die KBV-Vertreter forderten Politik und Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für die ambulante ärztliche Tätigkeit nachhaltig zu verbessern, damit die "Vertragsärzte die Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung unter freiheitlichen Bedingungen auf Basis einer funktionierenden Selbstverwaltung und zum Schutz der Patienten in vollem Umfang wahrnehmen" könnten.

Eine Steuerung der Patienten über Wahltarife muss her

Schon in der Vergangenheit hätten die Ärzte vorgeschlagen, dass der Zugang des Patienten zu Ärzten über Wahltarife bei den Krankenkassen geregelt werden könnte. So wie das Gesetz jetzt ausgestaltet sei, handele es sich jedenfalls um ein Versorgungsschwächungsgesetz.

Um Kollegen in den Praxen und Patienten über die Auswirkungen des Gesetzes zu informieren, beschlossen die KBV-Vertreter, dass die Finanzmittel, die für die Kampagne "Wir arbeiten für Ihr Leben gern"  zur Verfügung stehen, schnellstmöglich in eine Kampagne für den Erhalt der Freiberuflichkeit und zum Erhalt der freien und selbstständigen Praxen fließen sollen.

Zustimmung fand auch der Antrag, dass die Einrichtung der Terminservicestellen durch die KVen abgelehnt werden müsse. Zumindest müssten Krankenkassen, wenn schon solche Servicestellen unbedingt gewollt werden, diesen Mehraufwand auch bezahlen.

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