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Vorstand der KV Hessen droht die Abwahl

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

© KVH
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Staatsanwaltschaftliche und KV-interne Ermittlungen sind Anlass für eine Sonder-Vertreterversammlung der KV Hessen, in der am 7. November über die Abwahl der KV-Vorsitzenden Zimmeck und Dr. Zimmermann entschieden werden soll. Dr. Zimmermann hat bereits seinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Dr. Gerd W. Zimmermann berichtet offen über den ihm gemachten Vorwurf der Veruntreuung von KV-Geldern. „Ich habe Fehler gemacht, aber nichts verbrochen“, sagte der Hofheimer Allgemeinarzt im Gespräch mit Medical Tribune.

Schon vor dem Antrag auf ein Abwahlverfahren gegen die beiden KV-Vorsitzenden Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. Zimmermann, der am 6. Oktober auf der KV-Vertreterversammlung die nötige Mehrheit fand, war den Delegierten bekannt, dass KV-Vize Dr. Zimmermann seinen Vertrag zum 31.12.2012 gekündigt hat, womit seine KV-Tätigkeit Mitte 2013 endet – ein halbes Jahr vor seinem 65. Geburtstag.

Der Limburger Dermatologe Zimmeck ist seit 2011 Vorsitzender der KV. Er bestätigt, dass die KV - vertreten durch den VV-Vorsitzenden - über die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen "einen mich betreffenden Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung unterbreitet hat".

Strittig ist, ob Zimmeck während seiner Tätigkeiten für die KV einen Assistenten oder Vertreter in seiner Praxis beschäftigte, "dessen Tätigkeit mit der Zulassungsverordnung nicht vereinbar" gewesen ist. Hierbei handele es sich um „Auslegungsfragen“, erklärt der Arzt.

Sein Anwalt, Professor Dr. Martin Rehborn aus Dortmund, ergänzt, dass der zu klärende Vorgang sehr komplex sei: Wann hat welcher Arzt mit welcher Qualifikation welche Leistung erbracht? Selbst wenn z.B. bei der Abrechnung einer Leistung statt der lebenslangen Arztnummer des Assistenten fehlerhaft die Arztnummer von Praxisinhaber Zimmeck angegeben wurde, heiße das ja nicht, dass die erbrachte Leistung nicht hätte berechnet werden dürfen.

In einer Antwort an MT schreibt KV-Chef Zimmeck: "Sachlich-rechnerische Prüfungen oder ähnliche Rückmeldungen seitens der KVH, dass meine Abrechnung unzutreffend sein könnte, hat es im Vorfeld nicht gegeben."

Vorwurf: Zu laxer Umgang mit KV-Geldern

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main beschäftigt sich nach Auskunft von Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu derzeit mit dem Vorwurf, dass der KV-Vorstand mit KV-Geldern zu lax umgegangen sei. Dazu wurde von der KV ein sogenanntes Compliance-Gutachten bei einer Anwaltskanzlei beauftragt. Die Staatswanwaltschaft wird dieses auswerten und prüfen, ob sich überhaupt die Frage der Strafbarkeit stellt oder ob die Handlungen noch im Ermessensspielraum der KV lagen, sagt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Möller-Scheuch. Es könne noch Monate dauern, bis Ergebnisse vorliegen.

Der letzte Prüfbericht des Landesrechnungshofes bewegte das Hessische Sozialministerium dazu, die Staatsanwaltschaft zu informieren, die nach Aussage von Dr. Zimmermann seit Februar gegen ihn ermittelt. Ihm werden aus der vorherigen Legislaturperiode (2005 bis 2010), in der er ebenfalls KV-Vize war, drei Untreue-Vorwürfe gemacht:

  1. Nach Ansicht des Rechnungshofes hat die KV ihren ehemaligen Hauptgeschäftsführer, bei dem sie die Hauptursache für ihr insuffizientes Abrechnungssystem sah, zu großzügig abgefunden.

  2. Dr. Zimmermann leaste den ihm vertraglich zustehenden Dienstwagen bei der Firma seiner Ehefrau – was er als „Fehler“ bezeichnet.

  3. Dr. Zimmermann beantragte für eine Immobilienfinanzierung ein Arbeitnehmerdarlehen bei der KV, das ihm auch genehmigt wurde - allerdings in einer Höhe (ca. 120.000 Euro), die weit über dem sonst für KV-Mitarbeiter üblichen Rahmen (ca. 16.000 Euro) liegt.

Der Vorwurf des allzu goldenen Handschlags für den ehemaligen KV-Mitarbeiter betrifft nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwar den gesamten KV-Vorstand, allerdings bestand der Abfindungsvertrag schon, bevor Hautarzt Zimmeck KV-Chef wurde. 2005 bis 2010 war er Mitglied des Hauptausschusses der KV Hessen.

Abwahlverfahren eingeleitet

Dass es trotz der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen nun zu einem VV-Antrag auf Abwahl des hausärztlichen Vorstandsmitglieds kam, kann wohl als berufspolitische Retourkutsche zum Abwahlantrag gegen KV-Chef Zimmeck verstanden werden, wie im KV-Umfeld zu hören ist.

Zimmeck bestätigt, dass ihm alternativ zur Abwahl-VV der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu Ende März 2013 angeboten wurde: "Hierüber werde ich im Vorfeld der Vertreterversammlung entscheiden."

Klar ist damit jetzt schon: Egal was viel später einmal von den Vorwürfen rechtlich haltbar übrig bleiben wird - der KV-Vorstand ist bereits politisch demontiert worden.

Aktualisiert am 10.10.12, 16:30 Uhr



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