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Wahlprogramme der NRW-Parteien ignorieren vertragsärztlichen Dauerbrenner Honorarkonvergenz

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Parteien bringen ihre Programmatik auf Hochglanz. Gesundheitspolitik ist lediglich ein Lückenfüller. Und ein Thema fiel dabei ganz durch den Rost: Die von den NRW-KVen immer wieder angemahnte Honorarkonvergenz.

Man kann Dr. Wolfgang Dryden an diesem Punkt wirklich nicht widersprechen. Der Chef der KV Westfalen-Lippe kam bei der letzten Vertreterversammlung in Dortmund so auf den Punkt: „Gesundheitspolitik ist primär Bundesangelegenheit. Daher wird sie im Landtagswahlkampf allenfalls als Randthema behandelt.“

Wer allerdings erwartete, die KVWL und ihr nordrheinischer Zwilling, die KVNo, hätten deshalb auf administrativen Stillstand geschaltet, erlebte das Gegenteil.

Wahlprüfsteine der KVen für die Landespolitik

Erstmals komponierte die Doppel-KV „offizielle Wahlprüfsteine“, in denen die gesundheitspolitischen Forderungen an die NRW-Parteien sowie an die künftige Landesregierung formuliert wurden. Der Anspruch: „Die hiesigen Vertragsärzte und -psychotherapeuten werden die Arbeit der zukünftigen Landespolitik an diesen Maßstäben messen.“

Hoffentlich haben die 30 000 Niedergelassenen im größten Bundesland (18 Millionen Einwohner) ein dickes Fell. Denn wenn man die aktuelle Programmatik der Regionalparteien und die KV-Wahlprüfsteine nebeneinander legt, zeigen sich nur in wenigen Fällen thematische Brücken oder politische Lösungsvorschläge.
 

FDP: Tabula rasa bei Gesundheitspolitik

 

Wer die aktuellen Programme der Parteien zur NRW-Landtagswahl am 13. Mai mit den KV-Wahlprüfsteinen vergleicht, muss zunächst von einer Scheidung berichten: Die FDP, lange Zeit Polit-Liebling vieler Ärztinnen und Ärzte, hat nicht eine einzige Zeile für die Probleme der Doktoren und anderer Gesundheitsberufe übrig. Auch bei den anderen Parteien muss man – neben der Leerstelle Konvergenz – konstatieren, dass sich Angebot (Parteien) und Nachfrage (KVen) in zwei verschiedenen Welten bewegen. Kein verbindlicher O-Ton zu Regressen, zur Weiterbildung oder zu der finanziellen Frage, was die Vertragsärzteschaft zur Förderung der Sicherstellung in gefährdeten Regionen vom Land oder den Kommunen erwarten darf. Einzelne parteiliche Treueschwüre sind 2012 allerdings schon zu vermelden. Eine Auswahl: Bei mehr Medizinstudenten nickt die CDU, bei der psychotherapeutischen Versorgung kann man bei den Piraten andocken. Ansonsten muss man ins Jahr 2010 zurückrudern. Die Wahlprogramme von vor zwei Jahren haben gegenüber der jetzt verbreiteten Einsilbigkeit zumeist gesundheitspolitischen Warenhauscharakter.

 


Völlig ausgespart wird in den aktuellen NRW-Wahlprogrammen das Herzstück der KV-Politik an Rhein und Ruhr: die Forderung nach Honorarkonvergenz. Bei den Prüfsteinen ist das natürlich Punkt 1, sprich: „Vergütungsgerechtigkeit zur Sicherung einer leistungsfähigen Medizin in NRW“. Oder konkret: „Die gesetzlichen Krankenkassen geben zurzeit für die ambulante Behandlung ihrer Versicherten in Nordrhein-Westfalen pro Kopf deutlich weniger aus als in anderen Bundesländern.“

Deshalb: „Die Finanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung muss auch in Nordrhein-Westfalen auf den Bundesdurchschnitt angehoben werden.“ Geschätzte nötige Beträge: 120 Millionen für die KVNo (Gesamtumsatz 3,6 Mrd. Euro), 200 Millionen für die KVWL (Gesamtumsatz 3,1 Mrd. Euro). Dabei geben selbst ortsansässige KV-Gewaltige im Small Talk zu, dass es vielleicht einmal an der Zeit wäre, den Dauerbrenner Konvergenz in die Ablage zu befördern. Man habe jahrelang versucht, damit zu punkten. Und sich doch politisch nur immer wieder eine blutige Nase geholt.

Teil einer Reihe politischer Rückschläge

Die Abstinenz der Parteiprogrammatiker vor dem Wahltermin am 13. Mai ist insofern eine weitere Schlappe in einer Reihe von Misserfolgen. Die Niederlagen der letzten Zeit:

  • Januar 2012: Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eliminiert die Konvergenz-Vorgabe aus dem SGB V (§ 87 Abs. 9). Der – auch von NRW – vorgeschaltete Versuch, dies über den Bundesrat zu verhindern, scheitert.
     
  • Februar 2012: NRW teilt mit, dass es keine Normenkontrollklage gegen die Konvergenz-Schleifung im SGB V anstrengt.
     
  • März 2012: Die öffentliche Anhörung der Konvergenz-Petition (170 000 Unterstützer) in Berlin bleibt wirkungslos. Wichtigster Grund: Die Parlamentarische Staats­sekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ulrike Flach, beeindruckt den Ausschuss mit potenziellen Gesamtkosten von 514 Millionen Euro bundesweit und der Perspektive von Zusatzbeträgen.

Der wahlkämpfende BMG-Chef Daniel Bahr hat in der vergangenen Woche den Sack sozusagen zu gemacht. Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf tat er kund, er sehe „keinen Spielraum für satte Nachschläge“. Denkbar wären mehr Mittel insgesamt, allerdings ohne Konvergenzkomponente. Bahr: „Von denen wollen aber wieder alle profitieren.“

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