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ZI-Praxis-Panel: Ärzte arbeiten für 26 Euro pro Stunde

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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KBV-Chef Dr. Andreas Köhler meldet einen Mehrhonorarbedarf von 3,5 Mrd. Euro an. Er argumentiert dabei mit der aktuellen Untersuchung des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (ZI) zur wirtschaftlichen Lage der Praxen im Jahr 2008. Die Ergebnisse des ZI-Panels dienen als Grundlage für künftige Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Die Vergütung der Leistungen, die Ärzte für GKV-Patienten erbringen, entspricht bei Weitem nicht den Kriterien, die der Kalkulation der Gebührenordnung zugrunde gelegt wurden, so Dr. Köhler. Für das Jahr 2008 hätte der Bewertungsausschuss bei der Bewertung der EBM-Leistungen einen Praxisüberschuss von 105 572 Euro bei 140 000 Minuten Jahresarbeitszeit als angemessen festgelegt. Tatsächlich hätten Ärzte im Durchschnitt hier nur rund 92 000 Euro erzielt.

Dieses Ergebnis zieht die KBV aus dem jetzt veröffentlichten ZI-Praxis-Panel, bei dem aus rund 4200 Arztpraxen Umsatz und Kostendaten der Jahre 2006 bis 2008 erhoben und ausgewertet wurden.

 

900 Mio. Euro möchte Dr. Köhler für den Ausgleich stark gestiegener Betriebskosten in Gemeinschaftspraxen fordern. Damit Ärzte in Zukunft wieder mehr investieren, will der KBV-Chef zudem eine Zuwachsrate des Praxisüberschusses von etwa 5 % aushandeln, was zusätzlich 780 Mio. Euro bedeuten würde. Insgesamt rund 1,8 Mio. Euro seien der Mengensteuerung zum Opfer gefallen. Summa summarum macht das besagte 3,5 Mrd. Euro, die Dr. Köhler in den Vergütungsverhandlungen 2013 erringen möchte.

Bürokratie erfordert pro Woche 14 Stunden

Im Detail kam ein Vertragsarzt 2008 auf eine Wochenarbeitszeit von 52 Stunden und einen rechnerischen Stundensatz von 26 Euro, was durchschnittlich einem monatlichen Nettoeinkommen von gut 5000 Euro entspricht.

Von den 52 Stunden verwenden die Ärzte 38 Stunden für den direkten Kontakt mit den Patienten. Elf Wochenstunden wurden in bürokratische Arbeiten (Dokumentation, Gutachtenerstellung, Fallkonferenzen, Qualitätsmanagement etc.) gesteckt, die restlichen drei Wochenstunden in das Praxismanagement (Führungstätigkeiten, Praxisorganisation).

Das durchschnittliche Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Jahresüberschuss (über alle Praxen je Inhaber 2008: 123 170 Euro) minus der ärztlichen Altersvorsorge (17 597 Euro), minus der Kranken- und Pflegeversicherung (7279 Euro) und abzüglich der Einkommensteuer (37 265 Euro). Das ergibt ein Nettoeinkommen von 61 029 Euro im Jahr oder 5086 Euro pro Monat.

Die Erhöhung der Betriebskosten einer Arztpraxis im Zeitraum 2006 bis 2008 fiel im Vergleich zur allgemeinen Teuerungsrate (4,9 %) mit 3,1 % je Praxisinhaber dezent aus. Dies erklärt das ZI mit einer moderaten Entwicklung von Praxismiete und Laborkosten, allerdings auch einer deutlich niedrigeren Investi­tionstätigkeit der Ärzte. Überproportional mehr kostete das Personal mit einem Plus von 7,1 %.

Höhere Kostenzuwächse in Gemeinschaftspraxen

Überraschenderweise sind die Betriebskosten in Gemeinschaftspraxen deutlich stärker gestiegen als in Einzelpraxen. Dies konnten die Gemeinschaftspraxen jedoch mit einem höheren Umsatz bzw. einem besseren Jahresüberschuss wettmachen. Während Einzelpraxen 2008 einen Jahresüberschuss von durchschnittlich 113 458 Euro erzielten, lag dieser in Gemeinschaftspraxen bei 138 399 Euro je Inhaber.

Bei der Betrachtung der Einkommens- und Kostensituation der Haus­ärzte zeigt sich, dass Allgemeinärzte im Vergleich zu den Fachkollegen deutlich abhängiger von den GKV-Einnahmen sind (siehe Tabelle oben). Der Anteil der GKV-Einnahmen bei Hausärzten betrug 84,4 %, im gesamten Durchschnitt lag der Anteil lediglich bei rund 77 %. Zudem schnitten Hausärzte bei den Personal- und Kfz-Kosten im Vergleich schlechter ab. Das liegt vermutlich daran, dass die Arbeit in der allgemeinärztlichen Praxis eine relativ personalintensivere Betreuung erfordert und dass vermehrt Hausbesuche erforderlich sind.

Verbessert haben sich im Vergleich der Jahre 2006 und 2008 die Kostenanteile bei den Hausarztpraxen bezogen auf den Gesamtumsatz: im Fall der Einzelpraxen von 56,6 auf 52,2 % und bei den Gemeinschaftspraxen (je Inhaber) von 50,6 auf 48,5 %.

Das ZI erhebt weiterhin Daten zur wirtschaftlichen Situation der Arztpraxen und strebt einen Bestand von rund 7000 „Kalkulationspraxen“ an.

 

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