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Zweitmeinung bei Krebs

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie beraten u.a. eine Therapieempfehlung. Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie beraten u.a. eine Therapieempfehlung. © iStock.com/utah778
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BKK-Versicherte können nach einer Krebs­diagnose eine Zweitmeinung am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) erhalten.

Das NCT, eine Einrichtung des Uniklinikums Heidelberg und des Deutschen Krebsforschungszentrums, hat mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Würt­temberg (57 Kassen) einen Kooperationsvertrag geschlossen, der ein schnelles Verfahren und die Kosten­übernahme garantiert. Mit den Patienten wird ein Vorstellungstermin vereinbart. Danach beraten Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie u.a. eine Therapieempfehlung, die der Patient per Post erhält. Die weitere Betreuung soll durch die heimischen Ärzte erfolgen.

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