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Ärzte ärgern sich über reduzierte Hygienepauschale

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Michael Reischmann

Ärztevertreter kritisieren halbierte Honorare bei gleichbleibendem Aufwand. Ärztevertreter kritisieren halbierte Honorare bei gleichbleibendem Aufwand. © Milan – stock.adobe.com
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Die sogenannte „Corona-Hygienepauschale“ (analog Nr. 245 GOÄ) können Ärzte bei Privatpatienten bis zum Jahresende 2020 abrechnen. Aber seit Oktober nur noch zum 1-fachen statt dem 2,3-fachen Satz, das entspricht 6,41 Euro. Ärztevertreter äußern sich verärgert darüber. Der PKV-Verband erklärt die Honorarsenkung mit gesunkenen Kosten für Schutzmaterialien.

6,41 Euro statt 14,75 Euro pro Arzt-Privatpatient-Kontakt. Die seit Oktober gültige Absenkung des coronabedingten Hygienezuschlags (Nr. 245 GOÄ analog) auf den 1,0-fachen GOÄ-Satz ist von Ärztefunktionären heftig kritisiert worden – was der PKV-Verband aber für „nicht gerechtfertigt“ hält.

Kurz vor Auslaufen der bis zum 30. September gültigen Abrechnungsempfehlungen fürs Erfüllen aufwendiger Hygienemaßnahmen hatten sich Bundes­ärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfekos­tenträger auf eine Verlängerung der Pandemie-Sonderregelung bis Ende 2020 verständigt.

Allerdings mit einem mehr als halbierten Honorar – „weit unter den tatsächlichen Kosten der Praxen“, wie Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, beklagt. Er wirft der PKV vor, sie zeige keinen Respekt vor der ärztlichen Arbeit und keine Verantwortung für den Erhalt des Gesundheitswesens. Der Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich, findet es unverständlich, dass sich die Bundesärztekammer darauf eingelassen hat. „Der Hy­gieneaufwand ist doch der gleiche wie bisher.“

Oktober bringt etliche neue Abrechnungsbestimmungen

Das sieht die PKV anders. Zwar bestehe bei ansteigenden Infektionszahlen weiterhin ein erhöhter Hygienebedarf in den Praxen. „Preise und Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln, Schutzbekleidung etc. haben sich inzwischen aber wieder weitgehend normalisiert“, schreibt der Verband auf seiner Homepage.

So seien z.B. im Online-Handel wieder Atemschutzmasken erhältlich. Das Preisniveau sei gegenüber März deutlich zurückgegangen. Eine Annäherung an den Grundsatz der GOÄ, „demzufolge Hygieneaufwand grundsätzlich mit den regulären Honoraren abgegolten ist, ist daher geboten“. Und zum Vergleich: Die zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und KBV für Durchgangsärzte vereinbarte Hygienepauschale betrage sogar nur 4 Euro je Behandlungstag!

Ebenfalls seit Oktober werden bei symptomatischen GKV-Patienten Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 extra vergütet (Nr. 02402 EBM). Ärzte erhalten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale 8 Euro je Abstrich, teilt die KBV mit. In Quartalen ohne Versicherten-, Grund-, Konsiliar- oder Notfallpauschale kommt der Zuschlag Nr. 02403 mit 7 Euro dazu. In Erwartung neuer Antigentests gelangte die Labor-Nr. 32779 (10,80 Euro) in den EBM. Sie gilt nicht für Praxis-Schnelltests (POCT).

Medical-Tribune-Bericht

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