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Arbeitsunfähigkeit wegen Schönheits-Op.: Muss der Arzt das bescheinigen?

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: Anke Thomas, Foto: fotolia/pix4U

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Ist ein Arzt verpflichtet, z.B. einer Patientin nach einer Schönheits-Op. eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) auszustellen? Ist das Krankenhaus oder der niedergelassene Arzt für die AU eines Patienten bei einer geplanten oder ungeplanten Op. zuständig? Eine Broschüre der KV Baden-Württemberg gibt Auskunft.

Wann eine AU ausgestellt werden darf und wann nicht, dazu haben Ärzte und Praxisteams immer wieder Fragen, so die KV Baden-Württem­berg. Deshalb hat die KV gemeinsam mit der Landes­ärztekammer die Broschüre „Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der ambulanten und stationären Versorgung“ herausgegeben.

Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sowie Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (z.B. Richter, Beamte) die Pflicht, ihrem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte AU oder Dienstunfähigkeit inklusive der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dem Vertragsarzt steht zur AU-Bescheinigung bei einem gesetzlich versicherten Patienten das Muster 1 der Vordruckvereinbarung zur Verfügung. Ein Privatarzt hat die AU hingegen auf einem freien Attest zu bescheinigen.

Ein Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er (unverschuldet) erkrankt ist. Möchte z.B. eine Patientin eine Schönheits-Op. durchführen lassen, ist sie zwar möglicherweise arbeitsunfähig, hier liegt aber keine unverschuldete Erkrankung vor.

Geht solch eine Op. schief und die Patientin wird aufgrund von Komplikationen arbeitsunfähig, darf der Arzt jedoch eine AU ausstellen. In diesen Fällen muss er die Krankenkasse aber über die Ursache (z.B. Schönheits-Op., Piercing) informieren. Das deshalb, weil eine Kasse ihren Versicherten in solchen Fällen an den Krankheitskosten beteiligen oder eventuelles Krankengeld verweigern darf.

Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, hat er im Anschluss gegenüber seiner Krankenkasse Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Die Fortdauer der AU ist gegenüber der Krankenkasse auf der „ärztlichen Bescheinigung zur Erlangung von Krankengeld“ (Mus­ter 17 der Vordruckvereinbarung) zu attestieren. Bei privat versicherten Arbeitnehmern muss der Arzt die Fortdauer der AU in freier Form bescheinigen – sofern die private Kasse dazu keine Vordrucke liefert.

Da auf dem Muster 17 Diagnosen angegeben werden, ist diese Bescheinigung nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber geeignet. Da Arbeitgeber in der Regel auch einen Nachweis einer über die sechs Wochen hinausgehenden AU verlangen, nehmen viele Ärzte das Muster 1 zur AU-Bescheinigung zur Hand. Gegen diese Handhabe, heißt es in der Broschüre, sind bisher „keine Beanstandungen bekannt“. Es wäre aber auch korrekt, die AU in freier Form zu bescheinigen und dies mit dem erkrankten Arbeitnehmer nach GOÄ Nr. 70 abzurechnen.

Bei Tarifverträgen nach TVL/TVÖD gelten Besonderheiten

Besonderheiten gibt es noch bei Arbeitnehmern, bei denen Tarifverträge nach TVL/TVÖD Anwendung finden. Hier hat der Arbeitgeber ein Anrecht auf eine AU-Bescheinigung nach einer über sechs Wochen hin­aus dauernden Erkrankung, da der Arbeitgeber hier einen Zuschuss zum Krankengeld leistet.

Bei Krankenhausbehandlungen gilt: Ist der Patient vor einer (geplanten) stationären Behandlung arbeitsunfähig, ist der niedergelassene Arzt für die AU zuständig. Während des stationären Aufenthaltes stellt das Krankenhaus bzw. der Krankenhausarzt die AU aus. Ist der Patient nach dem Klinikaufenthalt weiterhin arbeitsunfähig, stellt der niedergelassene Arzt die Folge-AU aus.

Haben Arbeitslose einen Anspruch auf Krankengeld bzw. ist ein Arzt verpflichtet das Muster 17 der Vordruckvereinbarung auszufüllen?  Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I gilt Folgendes:
 

  • Die AU trat ein, als der Patient bereits arbeitslos war. Nach sechs Wochen Krankheit bzw. Bezug von Arbeitslosengeld I entsteht ein Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes bzw. erst dann kommt das Muster 17 zum Einsatz.
  • Die AU trat ein, als der Patient noch  beschäftigt war: Der Krankengeldanspruch ruht, solange der Patient noch den sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber hat. Wird der Patient nun arbeitslos, hat er auch Anspruch auf Krankengeld.
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