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EBM 2020: Für diese hausärztlichen Leistungen gibt‘s ab April mehr Geld

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Quer durch den EBM wurden die Bewertungen einer Reihe von Leistungen, die in der Hausarztpraxis eine Rolle spielen, angehoben. Quer durch den EBM wurden die Bewertungen einer Reihe von Leistungen, die in der Hausarztpraxis eine Rolle spielen, angehoben. © iStock/porcorex; privat
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Im April startet der neue EBM. Hausärzte hatten gehofft, dass von der Reform freigesetztes Honorarvolumen der Sprechenden Medizin zugutekommt. Formal ist das auch passiert. Will man davon profitieren, muss man allerdings mehr tun als sich vermehrt dem Patienten zuzuwenden.

Die Neubewertungen im Hausarzt-EBM sind sehr differenziert erfolgt. Wer das beachtet und in seinem Praxisablauf berücksichtigt, wird mit einem bescheidenen Gewinn seine bisherige Medizin weiter betreiben können. Die Sprechende Medizin im haus­ärztlichen Bereich wurde nur teilweise aufgewertet. Die hausarztexklusive Nr. 03230 (Problemorientiertes ärztliches Gespräch) ist künftig 38 Punkte mehr wert. Das entspricht einem Gewinn von 4,18 Euro. Dieser ist jedoch mengenmäßig begrenzt.

Auch auf die Prüfzeiten der Gesprächsziffern achten

Das Budget von bisher 45 Punkten pro Fall beim Ansatz der Leistung wurde zwar auf 64 Punkte angehoben, das bedeutet aber weiterhin, dass man die Leistung nur dann zum vollen Euro-Betrag bezahlt bekommt, wenn man sie lediglich bei jedem zweiten Patienten einmal im Quartal ansetzt. Formal ergibt das bei z.B. 1000 Behandlungsfällen im Quartal einen Gewinn von 2088 Euro (38 x 10,9871 Cent x 500).

Will man diesen Gewinn erreichen, muss man bei fünf Arbeitstagen in der Woche und damit 60 Arbeitstagen im Quartal die Leistung durchschnittlich zwölf Mal pro Tag ansetzen. Da die Nr. 03230 weiterhin eine Zeitvorgabe von zehn Minuten hat, sind das zwei Stunden, die an diesem Tag in die Plausibilitätsprüfung der KV einfließen. Und die erlaubt rechnerisch nur maximal zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag. Das sollte man berücksichtigen.

Auch zwei weitere Leistungen der Sprechenden Medizin, die mit Qualifikationsnachweis in der haus­ärztlichen Praxis erbracht werden können, muss man unter diesem Aspekt betrachten. Die EBM-Nrn. 35100 (Differenzialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände) und 35110 (Verbale Intervention) wurden um jeweils 4,50 Euro aufgewertet, haben aber weiterhin eine Prüfzeit. Diese beträgt bis Ende März noch 16 Minuten und ab April dann 14 Minuten. Eine psychosomatisch orientierte Praxis mit z.B. 1000 Behandlungsfällen im Quartal kommt mit angenommen jeweils zwölf Leistungen nach den Nrn. 03230 und 35100 bzw. 35110 auf einen täglichen Zeitrahmen von über vier Stunden.

Mehrere Vorsorgeleistungen an einem Tag kombinieren

Aus hausärztlicher Sicht erfreulich sind auch die Aufwertungen bei den Vorsorgeleistungen, die extrabudgetär, also ohne Wenn und Aber in Euro bezahlt werden. Die EBM-Nrn. 01731 und 01740 (siehe Tabelle) werden künftig um jeweils einen Punkt, die Nr. 01732 (Gesundheitsuntersuchung) um sechs Punkte, die Nr. 01746 um 39 Punkte und die Nr. 01747 um 25 Punkte höher vergütet.

Neuer EBM: Hier landen mehr Punkte auf dem Konto
EBM-Nr.LegendePunkte I/20Punkte ab II/20Aufwertung
Gesprächsleistungen
03230Problemorientiertes Gespräch, erforderlich aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung9012838
Psychosomatische Krankheitszustände
35100Differenzialdiagnostische Klärung15219341
35110Verbale Intervention15219341
Vorsorgeleistungen
01731Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann1431441
01732Gesundheitsuntersuchung3203266
01740Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms1151161
01745Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs21425339
01746Zuschlag zur Nr. 01732 für die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs17020939
01747Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen578225
Sonstige Leistungen
01442Videofallkonferenz mit Pflegekräften648622
37120Fallkonferenz Heimbetreuung648622
37320Fallkonferenz Palliativmedizin648622
Kleinchirurgischer Eingriff
02300I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation576811
02301II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht1291334
02310Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n)2052127
Operationsvorbereitung
31010bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr2973047
31011für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr2973047
31012für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 40. Lebensjahres37538914
31013bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres4124164

Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses vom 11. Dezember 2019

Da die genannten Leistungen in einer Sitzung erbracht und berechnet werden können, ergibt das in der Summe eine Honorarsteigerung um 72 Punkte oder 7,91 Euro. Die Plausibilitätszeiten dieser Leistungen werden ab April zum Teil recht deutlich abgesenkt, ergeben aber insgesamt immer noch 41 Minuten (vorher 55 Minuten). Das muss man im Hinblick auf die Anzahl solcher Leistungen pro Tag und den parallelen Ansatz der zuvor genannten Gesprächsziffern beachten. Zehn Vorsorgen dieser Art und zwölf Gesprächsleistungen nach den Nrn. 03230 und/oder 35100/35110 pro Tag bringen die Praxis jedenfalls gefährlich nahe an die Plausibilitätsgrenze. Quer durch den EBM wurden die Bewertungen einer Reihe von Leistungen, die in der Hausarztpraxis eine Rolle spielen, angehoben (siehe auch Tabelle). Anderes wird weitgehend unverändert oder abgewertet vergütet (wir berichteten). Bedauerlicherweise bezieht sich das auf alle Notfallleistungen und Hausbesuche, ausgenommen die Nr. 02350 (Fixierender Verband), die um 38 Punkte angehoben wurde und von Hausärzten ggf. im Bereitschaftsdienst zur Anwendung kommt. Aufgewertet wurden alle Fallkonferenzen im EBM: Nr. 01442 (Video­fallkonferenz mit Pflegekräften), Nr. 37120 (Heimbetreuung) und Nr. 37320 (Palliativversorgung), jeweils um 2,42 Euro extrabudgetär. Die ebenfalls im extrabudgetären Bereich angesiedelten hausärztlich-präoperativen Leistungen nach den Nrn. 31010 und 31011 wurden jeweils um sieben Punkte, nach Nr. 31012 um 14 und nach Nr. 31013 um vier Punkte aufgestockt. Die kleinchirurgischen Eingriffe nach den EBM-Nrn. 02300 haben 1,21 Euro, 02301 0,44 Euro und 02310 0,77 Euro oben drauf bekommen. Höher bewertet sind ferner die Nrn. 03242 (Testverfahren bei Demenzverdacht) um vier Punkte, 03331 (Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex) um neun Punkte, 03350 (Entwicklungsneurologische Untersuchung) um 28 Punkte und 03351 (Untersuchung zur Sprachentwicklung) um vier Punkte sowie der hausärztlich-ger­iatrische Betreuungskomplex nach Nr. 03362 um 15 Punkte. Bei den Leistungen, die von Hausärzten qualifikationsabhängig berechnet werden können, ist die Aufwertung der Nrn. 30130 (Hyposensibilisierungsbehandlung) um acht Punkte, 30790 (Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur) um 46 Punkte und 30900 (Kardiorespiratorische Polygraphie) um 51 Punkte erwähnenswert.

Medical-Tribune-Bericht

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