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Fahrverbot für Diabetiker - Aufklärung dokumentieren!

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: fotolia

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Diabetes und Autofahren schließen sich grundsätzlich nicht aus. Unter bestimmten Umständen aber kann eine klare Ansage des Arztes, dass das Auto stehen zu lassen ist, notwendig werden. Diese sollte jedoch unbedingt genauestens dokumentiert werden.

Rechtsanwalt Oliver Ebert riet im Symposium "Diabetes und Autofahren" Ärzten eindringlich, aus Haftungsgründen genau zu dokumentieren, wenn sie einem Patienten ein faktisches (nicht ein rechtliches) Fahrverbot aussprechen. Denn ein Patient wird möglicherweise später sagen: Ach, wenn mir der Arzt das nur erklärt hätte.

Ärzte sollten "akribisch" dokumentieren und sich die Erklärung vom Patienten unterschreiben lassen, sagte der Jurist aus Stuttgart. Die Sicherheitssaufklärung im Rahmen des Behandlungsvertrages umfasse alle Risiken. Eine falsche oder unzureichende Aufklärung sei deshalb ein Behandlungsfehler.

Notieren, wie der Patient auf die Empfehlung reagiert hat

Ebert empfahl die Praxissoftware entsprechend anzupassen, dabei aber keine reinen Textbausteine zu verwenden. Wichtig seien vor allem Stichpunkte zum Gespräch – wann und wie lang aufgeklärt wurde, welche Maßnahmen dem Patienten konkret empfohlen wurden, wie lange von der fehlenden Fahreignung auszugehen ist. Notiert werden sollte zudem, wie der Patient reagiert hat, beispielsweise ob er sich einsichtig zeigte oder nicht. "Weigert sich der Patient, sollten alle Alarmglocken läuten. Holen Sie dann jemanden aus dem Praxisteam hinzu, der das Gespräch gegebenenfalls vor einem Richter bestätigen kann."

Die Aufklärung sei auch in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Zudem, so Ebert, sollte bei einem Gespräch über die Fahreinschränkungen auch berücksichtigt werden, ob der Patient kognitiv in der Lage ist, das Verbot zu verstehen, ob er er ein Hörgerät trägt oder der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist.

Viele Praxen hätten diese Aufklärung schon als Workflow implementiert und es würden schließlich auch nicht "reihenweise Ärzte verurteilt", sagte Ebert, aber auch nur ein Patient von einhundert könne bereits richtig Probleme bereiten. Ein Zuhörer berichtete über seine eigene Praxis, wo Patienten häufig aggressiv reagierten, wenn ihnen das Autofahren untersagt wird. Er sei deshalb dazu übergegangen, dass das Praxispersonal die Dokumentation der Gespräche unterschreibe.

Für Richter muss Gespräch nachvollziehbar sein

"Und was ist, wenn in einer Studie auf Hypoglykämien als Nebenwirkung hingewiesen wird?", fragte ein anderer. Dann lieber beim Hersteller nachfragen und im Zweifelsfall sehr risikobewusst aufklären, antwortete der Anwalt. Ein weiterer Arzt erklärte, dass seine Praxis alle Dokumente einscanne. "Erkennen Richter den Ausdruck der digitalisierten Version an?", wollte er wissen. "Es kommt letztendlich darauf an, ob die Dokumentation plausibel ist und eine glaubhafte Rekonstruktion der Aufklärung zulässt", entgegnete Ebert.


Quelle: Deutscher Diabetes Kongress

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