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GOÄ: Spahn bremst Hoffnung der Ärzte auf schnelle Novellierung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Michael Reischmann

Die Neuerung der Gebührenordnung bleibt ein Päckchen für die nächste Regierung. Die Neuerung der Gebührenordnung bleibt ein Päckchen für die nächste Regierung. © fovito – stock.adobe.com
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Mit der Novellierung der GOÄ wird es vor der Bundestagswahl wohl nichts mehr werden. Jens Spahn dämpft die Erwartungen.

Noch im Frühsommer will die Bundesärztekammer dem Bundesgesundheitsministerium einen mit den Kostenträgern PKV und Beihilfe konsentierten Entwurf für eine neue GOÄ vorlegen. Gesundheitsminister Jens Spahn machte beim Fachärztetag des SpiFa allerdings keine Hoffnung, dass diese Fassung noch in dieser Legislatur per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates umgesetzt wird. In einem Jahr, wo im Spätsommer Wahlen stattfinden, werde in den nächsten Wochen nichts „eben mal unterschrieben“, so Spahn. Es seien noch andere Interessen zu berücksichtigen. Er verwies auf die staatlichen Gelder aus der Beihilfe.

Immerhin würde mit einem auch in der Bepreisung konsertierten Novellierungsvorschlag etwas Konkretes für die Koalitionsverhandlungen der nächsten Bundesregierung vorliegen. Das macht zugleich den Einsatz einer weiteren Kommission zur Meinungsbildung überflüssig, meint SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Helmut Weinhart.

5600 Leistungslegenden, Erschwerniszuschläge inklusive

Auch Dr. Markus Stolaczyk, Dezernent Gebührenordnung bei der BÄK, hält es für richtig, jetzt eine gemeinsame, samt Leistungslegenden und -preisen konsentierte Gebührenordnung vorzulegen. Er glaubt, dass es der kommenden Regierung schwerfallen wird, diese ggf. aus ideologischen Gründen – Stichwort Bürgerversicherung – abzulehnen. Schließlich diene die neue GOÄ dazu, die Abrechnung für die Privatpatienten transparenter zu machen und die moderne Medizin abzubilden. Auch Vereinbarungen über wahlärztliche Klinikleistungen und die Gebührenordnung der Unfallversicherungsträger basieren darauf.

Er ist optimistisch, dass ein konsentierter Entwurf bei den politisch Verantwortlichen Anklang finden wird, weil das im Fall der Leichenschau bereits funktionierte. Die Leis­tung ist seit 2020 in der GOÄ neu geregelt. Das Bundesgesundheitsministerium sei der transparenten Kalkulation 1:1 gefolgt. Zur „hochpolitischen Frage“ eines engen Honorarentwicklungskorridors in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten einer neuen GOÄ wollte sich der Dezernent dagegen nicht äußern.

260 fachärztliche Experten haben an dem GOÄ-Entwurf der BÄK mitgewirkt. An einer Sitzung über die Sonographie waren 75 Vertreter beteiligt, erinnert sich Dr. Stolaczyk. Kapitel wie das der Inneren Medizin und der Chirurgie seien komplett neu strukturiert worden. 5595 Leis­tungsbeschreibungen fänden sich in der Novelle. Davon seien 1380 Erschwerniszuschläge. Die Zuschläge werden notwendig, da der bisherige Steigerungsrahmen zugunsten eines einheitlichen Gebührensatzes aufgegeben wird. Das vermeide Einzelfallprüfungen und mache die Liquidation für die Ärzte sicherer, so der BÄK-Dezernent. „Liegt die Erschwernis vor, ist der Zuschlag abrechenbar.“ Die Möglichkeit der Analogabrechnung bleibt ebenso erhalten wie die der abweichenden Honorarvereinbarung.

Auch für die gemeinsame Kommission, die Vorschläge zur Aktualisierung und ständigen Weiterentwicklung der GOÄ machen soll, bedürfe es noch gesetzlicher Neuregelungen, so Dr. Stolaczyk.

Quelle: SpiFa-Fachärztetag

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