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Honorarverhandlungen: Punktwert um 1,58 % angehoben

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Maya Hüss / Michael Reischmann

Der Orientierungspunktwert steigt im kommenden Jahr um 1,58 %. Das entspricht einer Summe von rund 550 Millionen Euro. Der Orientierungspunktwert steigt im kommenden Jahr um 1,58 %. Das entspricht einer Summe von rund 550 Millionen Euro. © Pixabay
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Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Entscheidung zu den Honorarverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband getroffen.

Die Verhandlungen sind vorbei: Am gestrigen Dienstag hat der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Entscheidung zu den Honorarverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband getroffen: Der Orientierungspunktwert steigt im kommenden Jahr um 1,58 %. Das entspricht einer Summe von rund 550 Millionen Euro. Die Veränderungsrate für die Morbidität wird nach vorläufigen Berechnungen einen zusätzlichen Vergütungsaufwand von rund 70 Millionen Euro umfassen.

Unbenommen davon sind Weiterentwicklungen oder Neubewertungen von Leistungen, die außerhalb dieser Fristen verhandelt werden – dazu gehört zum Beispiel auch die von der KBV verlangte Neubewertung von Hausbesuchen.

Durch neue Regelungen wie beispielsweise die Datenschutzgrundverordnung sowie zur Hygiene sind Arztpraxen zusätzliche Kosten entstanden. Diese Entwicklung wird von beiden Seiten im Grunde anerkannt. Zur Bezifferung der Summe hat das Institut des Bewertungsausschusses einen Prüfantrag erhalten.

„Der Beschluss zeigt, dass die Selbstverwaltung immer noch handlungsfähig ist“, kommentiert KBV-Chef Dr. Andreas Gassen das Verhandlungsende. „Ein gutes Ergebnis“ nennt es der GKV-Spitzenverband. So würden die Arzthonorare deutlich steigen, ohne die Beitragszahler zu überfordern.

Als „Flickschusterei“, die die Probleme nicht lösen würden, kommentiert hingegen Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Med Geno den Beschluss. Berechnungen zufolge hätten Paxisinhaber im nächsten Jahr lediglich 320 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Davon könne sich eine Praxis nicht einmal eine Aushilfskraft leisten.

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