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Kündigungsfristen nach Babypause

Praxismanagement , Team Autor: RA Matthias Litzel

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Wenn die MFA nach drei Jahren Elternzeit in die Praxis zurückkehrt - unter welchen Bedingungen könnte eine Kündigung erfolgen?

Leseranfrage an die MT-Experten:

Eine nicht befristet eingestellte Arzthelferin hat drei Jahre Elternzeit genommen. Sie wird demnächst wieder in meine Praxis zurückkehren. Wie lange muss ich als Arbeitgeber abwarten, bis ich ihr fristgemäß kündigen kann?

Matthias Litzel, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main:

Während der Mutterschutzfrist und des Erziehungsurlaubs kann einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) nicht gekündigt werden. Erst nach Beendigung des Erziehungsurlaubs (auch mehrerer Erziehungsurlaube bei wiederholten Entbindungen) kann unter Beachtung der Kündigungsfrist die Kündigung ausgesprochen werden.

Möglich ist während des Erziehungsurlaubs allerdings eine einvernehmliche Aufhebung durch einen Aufhebungsvertrag, der auch z.B. schon zum Ende des Erziehungsurlaubs abgeschlossen werden kann.

Wird der MFA nach Beendigung des Erziehungsurlaubs nicht fristgerecht gekündigt und liegt keine Befristung vor, so lebt das alte Arbeitsverhältnis wieder auf.

Eine ordentliche fristgerechte Kündigung ist somit nach Ende der Elternzeit, also bereits am ersten Arbeitstag, möglich. Es gilt hier lediglich zu prüfen, welche Kündigungsfristen gelten und ob das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt. Ist dies der Fall, dann wäre zu der Einhaltung der Kündigungsfristen noch ein spezieller Kündigungsgrund notwendig.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in Betrieben mit in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmern. Die Auszubildenden sind hier nicht mitzurechnen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Arbeitnehmer werden Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 gewertet und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75. Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, kann ohne Angabe von Gründen fristgerecht gekündigt werden.

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