Anzeige

Labor: Ausnahmeziffern auch auf dem Laborschein eintragen!

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Anke Thomas

Anzeige

Der Wirtschaftlichkeitsbonus beträgt rund 1,70 Euro. Die Laborkosten für einzelne Untersuchungen liegen oft weitaus höher", warnt Dr. Iris Bernau.

Wird das Gesamtvolumen des Laborbudgets (pro Mitglied 25 Punkte, rund 2,50 Euro, und pro Rentner 40 Punkte, rund 4 Euro) nicht überschritten, erhält die Praxis bekanntlich einen Bonus (EBM-Nr. 32001) von 17 Punkten pro Fall bzw. 1,70 Euro, sagt Anästhesistin Dr. Iris Bernau, die in Kürze die Weiterbildung für Allgemeinmedizin beginnt und für die Abrechnung in der allgemeinärztlichen Praxis ihres Mannes Ruben Bernau zuständig ist.

Hier sollten die Kosten für die Labor­untersuchungen im Blick behalten werden: Werden bei einem Patienten TSH, CRP oder Uricult veranlasst, ist das Laborbudget für den einzelnen Patienten bereits überschritten.

Deshalb rät Dr. Bernau dazu, die Labor-Ausnahmeziffern konsequent zu nutzen. Diese Ausnahmeziffern gehören nicht nur auf den Abrechnungsschein, sondern sollten auch auf dem Laborschein eingetragen werden.

In einer Hausarztpraxis häufig vorkommende Ausnahmeziffern sind die Nrn. 32006, 32012, 32015, 32022 und 32023.,

Anzeige