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Praxis-Alarm: Wenn Fahnder an die Tür klopfen

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Ruth Bahners, Foto: thinkstock, Fotolia/fischer-cg.de

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Wenn Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung die Praxis heimsuchen, heißt die Devise: Schweigen ist Gold. Mit dem Gesundheitsamt dagegen soll man reden. Das ist der Rat von Juristen und erfahrenen Kollegen zum Thema „Arzt und Behörden“.

 

Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen in Nordrhein (IQN) will gegenseitiges Vertrauen schaffen. Dazu hatte das IQN leitende Vertreter von Polizei und Gesundheitsamt, Juristen und einen Kollege eingeladen, ihre Arbeitsweise zu erläutern und Ratschläge zum Umgang mit Behörden zu geben.

„Ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Praxis ist wahrscheinlicher als eine Reanimation“, meinte Dr. Oskar Pfeifer, niedergelassener Allgemeinmediziner in Essen und Spezialist in Sachen Qualitätssicherung. Sein Rat: „Bereiten Sie sich auf die überraschende Heimsuchung Ihrer Praxis  genauso vor wie auf einen anderen Notfall.“

Scheinbar harmlose Frage: Wo lagert Verbandszeug?

Diese unangenehme Situation sollte als ein Prozess im Praxisgeschehen mit den Mitarbeitern trainiert werden. Damit könne vor allem eines verhindert werden: „unkontrollierte Aussagen von Arzt und Personal“. Denn die kriege man in der Regel nicht mehr vom Tisch. „Die Blauäugigkeit Ihrer Mitarbeiter ist unkalkulierbar“, warnte Pfeifer.

Als Beispiel nannte Pfeifer die scheinbar harmlose Frage der Ermittler, wo denn das Verbandszeug für Privatpatienten aufbewahrt werde. Darauf falle fast jeder rein. Zeige die Mitarbeiterin auf den Schrank, wo auch der Sprechstundenbedarf für die GKV-Patienten gelagert werde, habe man schon ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug am Hals.

„Sie müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen als Gegner wirklich ernst nehmen“, ergänzte Strafverteidiger Dr. Matthias Dann aus Düsseldorf. Die Verfahren wegen Abrechnungsbetrug seien nicht zu unterschätzen. Zumal die KVen zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verpflichtet seien.

Zur Vorbereitung gehöre auch, einen Kollegen zu haben, dem man die Patienten schicken könne, wenn der unangemeldete Besuch während der Sprechstundenzeiten erfolge. Und ganz wichtig sei, die Telefonnummer eines Anwalts, am besten eines Strafverteidigers zur Hand zu haben. „Dann warten die Ermittler in der Regel, bis der Anwalt eingetroffen ist“, so Pfeifer. Bis dahin: eher still sein als plaudern.

„Mit dem Gesundheitsamt kann man reden“, so Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes Köln. Sie sieht ihre Aufgabe zwischen Aufsicht und Kooperation. Und anders als bei den staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren kommen ihre Kollegen in der Regel angemeldet zum Beispiel zu einer Hygiene-Begehung.

„Da kommt nicht das böse Gesundheitsamt, das Sie kontrolliert“, meint Bunte. Es sei ein Blick von außen auf die internen Abläufe. Sie riet dazu, sich über die einschlägigen Bestimmungen zu informieren.

Die Einhaltung der Meldepflicht bestimmter Infektionskrankheiten liegt Bunte besonders am Herzen. Diese Meldungen verstaubten nicht in irgendwelchen Schubladen oder Statistiken. „Sie führen zu unmittelbaren Handlungen, auch an Wochenenden und Feiertagen“, versicherte Bunte.

Nur schriftlich auf Anfragen der Polizei  antworten

Entwarnung gab sie gegenüber der Befürchtung, Flüchtlinge würden Infektionskrankheiten wie die Tuberkulose einschleppen. Für Köln könne sie das verneinen. „Bitte impfen Sie auch die Jugendlichen, sofern sie den Weg in die Praxis finden“, bat Bunte. Die Kommunen würden das auch bezahlen. Allerdings rät sie, bei Mädchen ab 12 Jahren vor der Impfung einen Schwangerschaftstest zu machen. Unbekannte Schwangerschaften seien nicht selten.

Im Polizeialltag spiele der Arzt als Beschuldigter so gut wie keine Rolle, meinte der Düsseldorfer Kriminaldirektor Frank Kubicki. „Bei fast 90 000 Straftaten im Jahr in Düsseldorf ist in der Regel nicht ein Verfahren gegen einen Arzt dabei“, sagte er.

Auch die Behauptung, Ärzte würden in erheblichem Umfang falsche Todesbescheinigungen ausstellen, konnte Kubicki, seit 34 Jahren im Polizeidienst, nicht bestätigen. Im Gegenteil. Als Indiz für die Zuverlässigkeit der Todesbescheinigungen führte er an, dass bei der vorgeschriebenen zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen seines Wissens in Düsseldorf nur ein Verfahren eingeleitet worden sei.

Doch die Angst vor falschen Verdächtigungen bei Ärzten scheint zu wachsen. Denn Kubicki verzeichnet eine zunehmende Tendenz, bei Todesfällen im Krankenhaus zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Operation die Polizei hinzuzuziehen. Hintergrund sei die Angst vor Schadensersatzklagen. Völlig unbegründet aus polizeilicher Sicht: „Bei 50 % der Todesfälle, bei denen wir ins Krankenhaus gerufen wurden, wurde eine Obduktion durchgeführt, ohne dass daraus ein einziges Verfahren resultiert ist.“

Der Strafverteidiger Dann rät jedoch, keine mündlichen Aussagen über Patienten zu machen, sondern nur auf schriftliche Anfragen der Polizei zu antworten.

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