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Rechnet sich für die Praxis die Anstellung eines Kollegen?

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Zur Entlastung eine Ärztin oder einen Arzt in der Praxis anzustellen, klingt verlockend. Doch lohnt es sich auch für den Arbeitgeber? Dr. Georg Lübben, Arzt und Geschäftsführer der AAC GmbH, zeigt anhand eines Beispiels wie gerechnet werden kann.

Hausarzt Dr. F. praktiziert in einer Kleinstadt mit 30 000 Einwohnern, in der offiziell keine hausärztliche Unterversorgung vorliegt. Dr. F. führt eine Einzelpraxis mit 1200 Scheinen, der Scheinschnitt beträgt 62 Euro/Quartal. Er betreut ein Seniorenheim und fährt regelmäßig Hausbesuche. Die Privatpatienten machen 12 % seines Klientels aus. Da er auch einige IGeL anbietet, beträgt der Anteil des Privatumsatzes am Gesamtumsatz 21 %.

Fallzahlsteigerung bei Anstellung eines ärztlichen Kollegens

Die Praxis ist gut organisiert, dennoch arbeitet Dr. F. am Zeitlimit. Als Frau Dr. A., die als Stationsärztin im örtlichen Krankenhaus arbeitet, ihn auf eine Angestelltentätigkeit in Teilzeit in seiner Praxis anspricht, ist Dr. F. zunächst ganz angetan.


Die Praxismitarbeit wäre für sie optimal, begründet Dr. A. ihren Wunsch, zumal sie die diagnostische Kompetenz von Dr. F. und seine Art der kollegialen Zusammenarbeit sehr schätzt. Eine Entlastung in der netten und kompetenten Dr. A. zu haben und trotzdem die Entscheidungshoheit zu behalten, klingt für Dr. F. verlockend. Doch kann er sich die Anstellung von Dr. A. leisten?


Um eine betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidung zu treffen, sollte Dr. F. die Gehaltskosten und den Preis für den Hausarztsitz der Einnahmeseite gegenüberstellen, sagt Dr. Lübben. Wie gerechnet wird, zeigt der Abrechnungsexperte im Kasten links unten.


Inwieweit es der Beispielpraxis von Dr. F. möglich ist, durch Fallzahlsteigerungen das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern bzw. einen höheren Gewinn zu erwirtschaften, ist auch vom Umfang, den die Zulassung vor der Übernahme hatte, abhängig, erklärt Dr. Lübben.


Entscheidend sind die Vorjahresbudgets, die die KV bei der übernommenen Praxis festgestellt hat. Die Vorjahresfallzahl der übernommenen Zulassung stellt eine sichere Berechnungsgrundlage dar, so Dr. Lübben. Erhöhungen darüber hinaus müssen nach den Steigerungsregelungen der KV geplant werden.

Bei Prävention, Geriatrie und DMP steckt viel Musik drin

Neben einer höheren Patientenzahl gibt es weitere Möglichkeiten der Gewinnsteigerung. Relativ einfach lässt sich beispielsweise überprüfen, ob noch nicht ausgeschöpfte Abrechnungspotenziale vorhanden sind.


Häufig vernachlässigen Haus­ärzte DMP, die hausärztliche ger­iatrische Versorgung oder die Prävention, weiß Dr. Lübben, obwohl hier sehr viel Musik drin steckt. Das Honorar für DMP inklusive Schulungen kann den Scheinwert bei allen (!) Patienten um etwa 10 Euro erhöhen (bei 1200 Scheinen = 12 000 Euro plus), so der Abrechnungsexperte.


Das Honorar für die Vorsorge liegt pro Patient bei gut 2,40 Euro. Bezogen auf 1200 Scheine kann der Arzt mit Vorsorge also gut 2880 Euro pro Quartal mehr Honorar erzielen. Auch ein Studium der Sonderverträge, die Ärzten geboten werden, kann sich richtig lohnen.


Ob sich eine Anstellung rechnet, zeigt sich immer erst in der Realität. Wenn der Arzt aber den Strauß der Umsatzpotenziale nutzt und der Angestellte gut von den Patienten angenommen wird, kann das Projekt Anstellung eigentlich nicht schiefgehen.


Dr. Lübben rät Praxisinhabern, mit der angestellten Ärztin bzw. dem angestellten Arzt abrechnungstechnische Ziele zu vereinbaren und daran – zur Motivationssteigerung – z.B. einen variablen Gehaltsanteil zu koppeln.


Quelle: AAC GmbH in Wiesbaden

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