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Stoßwelle schafft‘s von der IGeL zur EBM-Leistung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Maya Hüss

Die neue Studienlage hat den G-BA überzeugt.
Die neue Studienlage hat den G-BA überzeugt. © Fotolia/SENTELLO
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Patienten, die seit Längerem unter einem Fersensporn leiden und erfolglose konservative Therapieansätze hinter sich haben, müssen eine Stoßwellentherapie künftig nicht mehr selbst zahlen.

Mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) steht Patienten mit Fersenschmerz bei plantarer Fasciitis künftig eine weitere ambulante Behandlungsoption zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Durchführung einer Methodenbewertung beschlossen.

Die ESWT darf künftig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt werden bei Patienten, bei denen der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden. Pro Krankheitsepisode kann die ESWT für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden.

Als „tendenziell positiv“ wurde die Leistung der Stoßwellentherapie vom IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes bereits 2014 bewertet. Zwar gebe es auch Belege für Schäden wie Schmerzen und Rötungen, die durch die Therapie entstehen können, in der Summe überwiege aber der Nutzen den Schaden.

Die Höhe der Vergütung wird vom Bewertungsausschuss noch festgelegt. Abgerechnet werden kann die neue Leistung von Fachärzten der Orthopädie und Chirurgie.

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