Anzeige

UV-GOÄ: Honorare erhöht

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Isabel Aulehla

Jeder Vertragsarzt darf Unfallverletzte behandeln. Jeder Vertragsarzt darf Unfallverletzte behandeln. © Photographee.eu – stock.adobe.com
Anzeige

Ärzte, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind, können sich seit Oktober über eine Anpassung der UV-GOÄ freuen: Die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses wurden um 3 % erhöht.

Einige GOP sind jedoch von der Steigerung ausgeschlossen, weil sie in der Vergangenheit bereits deutlich erhöht wurden – insbesondere Gutachtergebühren und Schreibgebühren. Die aktuelle UV-GOÄ ist auf der Internetseite der KBV zu finden.

Die Anpassung entspricht einer Honorarsteigerung, die 2017 vereinbart worden war. Innerhalb von vier Jahren sollten die Gebühren um 18 % erhöht werden. 2017 stiegen sie bereits um 8 % , im Jahr 2018 um 3 %. Im Oktober 2020 steht erneut eine Erhöhung um 3 % an.

Anzeige