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Vorbereiten auf die neue Pflicht

Praxismanagement , Patientenmanagement , Praxisführung

© Fotolia, denisismagilov
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Anfang Oktober ist der Startschuss für die Ausstellung einheitlicher Medikationspläne (MP) gefallen. Ziel ist es, Einnahmefehler, Neben- und Wechselwirkungen beim Patienten zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Praxissoftware der Ärzte ist entsprechend anzupassen.

In erster Linie werden Hausärzte in die Pflicht genommen, den Plan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Aber auch Fachärzte, Krankenhäuser, Apotheken und nicht zuletzt die Patienten sind zur Mitarbeit aufgefordert. Der Plan soll neben sämtlichen verordneten Arzneimitteln auch alle frei verkäuflichen Produkte auflisten, die ein Patient einnimmt.

Dr. Nikolaus Scheper hält die Einführung eines bundeseinheitlichen Plans für längst überfällig. "Für mich gehört es zu den Kernaufgaben eines Hausarztes zu wissen, welche Arzneimittel seine Patienten einnehmen", so der niedergelassene Allgemeinarzt und Diabetologe aus Marl.

Bisherige Erfahrungen

Seine Praxis erstelle deshalb schon seit einigen Jahren umfassende MP, um – insbesondere auch für seine diabetologischen Patienten – den Überblick über die Medikation zu erhalten. Der Einführung des bundeseinheitlichen Plans sowie der geforderten Aktualisierung der Praxissoftware bis spätestens zum vierten Quartal dieses Jahres, die das automatische Erstellen der Pläne direkt aus der Software heraus – auch unabhängig vom Ausstellen eines Rezeptes – ermöglichen soll, sieht er daher gelassen entgegen.

Und auch die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Vergütung für das Ausstellen von MP durch die Hausärzte von rund vier Euro pro Patient im Jahr hält der Diabetologe für ausreichend. Skeptisch ist Dr. Scheper allerdings, inwieweit die Pläne zum Beispiel eine Polymedikation verhindern helfen. "Hier kommt es sehr auf die Mitarbeit des Patienten an", betont der Diabetologe.

Dr. Matthias Kaltheuner, Internist und Diabetologe aus Leverkusen, begrüßt die Einführung des bundeseinheitlichen MP ebenfalls, da die bislang schon vielfach ausgestellten individuellen Pläne hierdurch standardisiert würden. "Die besondere Herausforderung wird aber auch weiterhin im Abgleich von verschiedenen Plänen oder Verschreibungen verschiedener Praxen bestehen, zumal wenn der Patient den jeweils aktuellsten Plan nicht dabei hat", merkt Dr. Kaltheuner an. Auch in Zukunft werde daher vermutlich nicht die gesamte Medikation auf dem Plan stehen.

Hinzu kommt, dass die Patienten nicht verpflichtet sind, alle Medikamente, die sie einnehmen, zu benennen. Auch haben sie die Möglichkeit, einzelne Arzneimittel bewusst nicht eintragen zu lassen. Die fehlende Gewährleistung für die Vollständigkeit und Aktualität der Pläne entbindet die Ärzte aber zugleich vom Haftungsrisiko.

Die KBV empfiehlt Arztpraxen außerdem, in einen Barcode-Scanner zu investieren, der es ermöglicht, die mittels zweidimensionalen Barcodes auf dem MP digital aufgebrachten Informationen schnell und unkompliziert einlesen und so eine zügige Aktualisierung und Zusammenführung der Pläne vornehmen zu können.

"Dessen Kauf ist aber für keinen Arzt verpflichtend", so die KBV. Die Entscheidung hänge vielmehr davon ab, ob ein Arzt häufig in die Situation kommt, Informationen von erstellten oder aktualisierten MP zu übernehmen. Ansonsten muss die Medikation per Hand abgetippt werden.

Beim Scannerkauf unbedingt auf die Details achten

Wer sich jedoch einen Scanner anschafft, für den ist es zugleich ratsam, einen hochauflösenden Drucker vorzuhalten, um ein einwandfreies Druckergebnis für das Einlesen der Daten garantieren zu können. Nach Informationen der KBV leisten dies entweder Laserdrucker mit einer Auflösung von 300 dpi oder technisch hochwertige Tintenstrahlgeräte mit speziellen Bürofarbpigmenten.

Die KBV weist ferner darauf hin, dass sich in den Medikationsplänen grundsätzlich auch komplexere Dosierungsanweisungen zum Beispiel für die Insulintherapie abbilden lassen. Dennoch könnten Diabetologen, die bereits gesonderte Pläne mit speziellen Behandlungsszenarien nutzen, diese weiterhin verwenden. Im Medikationsplan könne dann ein Verweis auf den gesonderten Plan anstelle der Dosierungsanweisung hinterlegt werden, so die KBV.

 

Das ist auf dem Plan vermerkt

Patienten, die mindestens 28 Tage lang mehr als zwei verordnete Arzneimittel einnehmen, haben Anspruch auf einen Medikationsplan. Vermerkt wird hierauf der Handelsname bzw. der Wirkstoff verordneter und frei gekaufter Medikamente, inkl. Wirkstärke und Darreichungsform. Darüber hinaus sollen die Pläne die Dosierung, den Einnahmegrund und ggf. spezielle Einnahmehinweise erhalten sowie, falls relevant, auch Medizinprodukte.



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