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Befristeten Vertrag mit Helferin genau datieren

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund dürfen nur bis zu zwei Jahre andauern und eine Verlängerung ist bis zu dreimal in diesem Zeitraum möglich. Ein Arbeitgeber, der sich hier um einen Tag verrechnet, kann sich nicht auf einen Irrtum berufen; ein Dauerarbeitsverhältnis ist entstanden.

Im vorliegenden Fall war eine Arbeitnehmerin für ein Jahr bis zum Juli eines Jahres befristet eingestellt worden. Ihr Arbeitgeber verlängerte den Vertrag im Anschluss erneut befristet bis zum Juli des darauffolgenden Jahres. Kurz vor Ablauf dieses Datums konfrontierte die Arbeitnehmerin ihren Chef damit, dass wegen der Überschreitung von einem Tag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden sei.

Um einen Tag vertan? Dauerarbeitsverhältnis!

Vor Gericht erlitt der Arbeitgeber eine Schlappe: Es spreche alles dafür, dass der Arbeitgeber sich schlichtweg verrechnet habe, so die Richter. Den Fehler habe er sich jedoch selbst zuzuschreiben, die Arbeitnehmerin muss weiterbeschäftigt werden.

Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.4.2013, Az.: 2 Sa 237/12

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