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Behördliche Praxisbegehungen gut vorbereiten

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Wie Ärzte sich auf Praxisbegehungen vorbereiten können, erklärt Dipl.-Med. Sigrid Rybka, QM-Expertin der KBV, im Gespräch mit Medical Tribune.

Mit dem Patientenrechtegesetz hat die korrekte Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften zu Hygiene, Gerätemanagement und Arbeitssicherheit in den Arztpraxen an Dynamik hinzugewonnen, ist Sigrid Rybka überzeugt.

Im § 630h Bürgerliches Gesetzbuch heißt es beispielsweise: „Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung ... des Patienten geführt hat.“

Arztpraxen, die konsequent Qualitätsmanagement betreiben, sind in der Regel schon gut aufgestellt. Dennoch gibt es immer wieder Knackpunkte, denen Prüfer bei Praxisbegehungen besonderes Augenmerk widmen oder wo häufiger Schwachpunkte entdeckt werden.

Schwachpunkte: Händehygiene, Gerätewartung, Unterweisungen des Personals

Dazu gehört z.B. die korrekt durchgeführte Händehygiene, die regelmäßige Wartung von Geräten und die Dokumentation darüber, die Führung einer Geräteliste oder jährliche Unterweisungen des Personals in Abläufe, so Rybka. Das Gesundheitsamt Frankfurt/M. etwa hat eine Mängelliste über häufige Fehler in Arztpraxen erstellt.

Praxisspezifische Hinweise zu geben oder allgemeingültige Checklis­ten für Praxen zu erstellen, ist leider nicht möglich. Denn die Vorschriften sind in den Bundesländern uneinheitlich geregelt, teilweise wird sogar auf Kreisebene anderes gefordert oder geprüft. Deshalb sollte sich das Praxisteam bei Fragen an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsämter, Bezirksregierungen, Landesämter Arbeitsschutz) wenden, um die für sie gültigen Richtlinien im Detail zu erfragen, rät Rybka. Im Übrigen ist grundsätzlich der Praxisinhaber verantwortlich; die Delegation der Aufgaben an eine MFA entbindet ihn nicht von dieser Verpflichtung.

Anlasslose Prüfungen werden stets vorher angekündigt

Die gute Nachricht: Praxisbegehungen ohne besonderen Anlass werden vorher immer telefonisch und/oder schriftlich angekündigt bzw. es wird ein Termin vereinbart. Zudem erhält der Arzt Informationen, welche Papiere er zurechtlegen soll und welche vorher einzureichen sind. So bleibt der Praxis Zeit, sich auf eine Begehung vorzubereiten. 

Natürlich ist es besser, sich grundsätzlich und frühzeitig mit diesen Fragen sowie Anforderungen zu beschäftigen. Ist erst einmal eine Basis geschaffen worden und alle Vorschriften und Regelungen sind bearbeitet sowie schriftlich in Handlungsanweisungen festgehalten, ist der wichtigste Schritt getan. Regelmäßige Teambesprechungen sollten genutzt werden, um diese Aufgabe zu bewältigen, lautet der Tipp der QM-Expertin.

Werden bei einer Praxisbegehung Mängel festgestellt, erhält der Arzt ein Feedback und eine To-do-Liste, welche Dinge erledigt werden müssen, sowie – soweit es sich nicht um gravierende Fehler handelt – Fristen, um diese zu beheben. Reagiert ein Arzt nicht, drohen Bußgelder.

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