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Bei Smartphone & Co. sind Steuervorteile für drin

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Möchte sich eine Helferin ein elektronisches Gerät anschaffen, kann man kräftig sparen, wenn das Gerät über die Praxis angeschafft wird. So geht's!

Plant ein Mitglied des Praxisteams privat den Kauf eines neuen PC oder Smartphones, kann sowohl sie als auch ihr Chef sparen, wenn der Kauf über die Praxis läuft. An folgendem Beispiel erläutert FinanzTest, wie es funktioniert.

Arzt und MFA sparen Geld

Die Mit­abeiterin verzichtet z. B. im August auf 700 Euro ihres Bruttogehaltes. Im Gegenzug erhält sie ein Tablet im Wert von 700 Euro von der Praxis, dass sie privat nutzen darf. Dafür zahlt sie weder Sozialabgaben (ca. 20 %) noch Steuern (ca. 30 %). Unterm Strich zahlt die Helferin am Ende demnach nur die Hälfte, nämlich 350 Euro für das Gerät. Auch der Arzt spart; im Beispiel sind es 140 Euro Sozialabgaben.


Dieser legale Steuertrick ist dank einer Rechtsänderung, die seit dem 1.1.2012 gilt, möglich: Erhalten Arbeitnehmer elektronische Geräte von ihrem Chef, die sie privat nutzen dürfen, müssen sie den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Die Steuerbefreiung, machen die Autoren des Finanztest-Beitrags aufmerksam, gilt auch, wenn der Chef das Tablet oder Smartphone aus einem Teil des Gehalts oder als Extra zum Gehalt bezahlt. 


Das Heft Finanztest Nr. 7/2013 erhalten Sie im Zeitschriftenhandel oder unter www.test.de/shop

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