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Delegation von Hausbesuchen auch für Fachärzte möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anouschka Wasner

© fotolia/BillionPhotos.com
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Seit dem 1. Juli 2017 können auch Facharztpraxen Hausbesuche von nichtärztlichen Praxisassistenten abrechnen. Das konnten bisher nur Hausärzte.

Hausbesuche von in Facharztpraxen tätigen nichtärztlichen Praxisassistenten können seit dem dritten Quartal 2017 über die zwei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 38202 und 38207 abgerechnet werden. Die Positionen werden als extrabudgetäre Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern gezahlt.

Die zwei neuen Zuschläge können nur von (bestimmten) Fachärzten berechnet werden. Der Hausbesuch eines nichtärztlichen Praxisassistenten ist mit insgesamt 166 Punkten (17,48 Euro) bewertet, der Mitbesuch mit insgesamt 122 Punkten (12,85 Euro).

Fachärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche an einen nichtärztlichen Praxisassistenten delegieren und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei müssen sie erklären, dass sie einen Assistenten mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen und dieser über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügt. Wer bereits einen Assistenten beschäftigt, muss keine neue Genehmigung beantragen.

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