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EBM: ICD-10-Diagnosen für den geriatrischen Betreuungskomplex

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Um die geriatrische Betreuung abrechnen zu dürfen, muss der Versorgungsbedarf mit einem ICD-Code dokumentiert werden. Welche dafür in Frage kommen.

In den Praxen herrscht viel Unsicherheit, welche Diagnosen für die Ziffern qualifizierend sind, sagt der Abrechnungsexperte und Arzt Dr. Georg Lübben.

Von einigen KVen werden die Ärzte dahin gehend beraten, einfach "auf breiter Front" den ICD-10-Code R54 (Senilität) zu verwenden. Dieser Rat ist zumindest zweischneidig, sagt Dr. Lübben, Geschäftsführer der AAC GmbH.

Denn zwar handele es sich bei R54 unzweifelhaft um eine qualifizierende Diagnose, sie konterkariere jedoch das Gebot, die Morbidität des Patienten vollständig und differenziert zu verschlüsseln. Und zudem sei nicht auszuschließen, dass dieses Vorgehen in einer Zufallsprüfung vom Prüfungsausschuss hinterfragt werde.

EBM: Morbidität ist vollständig und differenziert zu verschlüsseln

Welche Diagnosen kommen für eine korrekte Abrechnung infrage? In einer kleinen AAC-Untersuchung wurden die dokumentierten Diagnosen von 2000 Patienten aus 18 Praxen betrachtet, bei denen die Nr. 03362 angesetzt wurde.

Die in der Tabelle angegebenen ICD-Codes kamen dabei am häufigsten vor bzw. machten 90 % der dokumentierten Diagnosen aus. Mehrfachnennungen von Diagnosen waren dabei selten. "Wenn Sie diese elf Diagnosen auf der Liste verwenden, sind Sie auf einem guten Weg", meint Dr. Lübben.

 

Zudem stellten die Berliner Honorarexperten fest: Jede Praxis verfolgt ihre eigene Strategie. Die verwendeten Diagnosen und deren Häufigkeit variieren von Praxis zu Praxis erheblich.

Die Diagnose Z74.9, die die Pflegebedürftigkeit angibt und in der Leistungslegende eigens erwähnt ist, wurde in lediglich 0,1 % der Fälle in der Abrechnung hinterlegt.

Bei 69 Patienten wurde zwar der geriatrische Basiskomplex nach Nr. 03362 angesetzt, eine zur Abrechnung berechtigende Diagnose fehlte jedoch.

Manche Praxen nehmen auch unnötig Honorarverluste in Kauf, denn häufig ist eine Konzentration auf das geriatrische Basisassessment (Nr. 03360) festzustellen, bei gut einem Drittel der Patienten wird die Nr. 03362 jedoch vergessen, berichtet Dr. Lübben.

Ein Anzeichen dafür, dass der Komplex nach Nr. 03362 hätte abgerechnet werden dürfen, ist, dass in der Mehrzahl der Fälle die Chronikerziffer nach EBM-Nr. 03221 angesetzt wurde, für die zwei Arzt-Patienten-Kontakte erforderlich sind.

Der Tipp: Wenn Sie bei geria­trischen Patienten die Nr. 03221 ansetzen, sollten Sie unbedingt auch immer an die Nr. 03362 denken und überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Abrechnung vorhanden sind.

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