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Geriatrie: Honorare sind völlig unterschiedlich

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Hausärzte, die die 2013 eingeführten Geriatrie-Leistungen nicht erbringen, haben wahrscheinlich Verluste eingefahren, meint Abrechnungsexperte Dr. Georg Lübben. Andererseits: Aufgrund unterschiedlicher Quotierungen schwankt das Honorar für diese EBM-Leistungen von KV zu KV erheblich.

Im ersten bis dritten Quartal 2014 wurden die Geriatrie-Leistungen in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen beispielsweise zu 100 % vergütet, in Westfalen-Lippe in allen drei Quartalen nur zu 70 %.

Eine Zusammenstellung der AAC GmbH zeigt weiter: Das Honorar für die Geriatrie-Leistungen fiel in anderen KVen deutlich niedriger aus. In Hamburg lagen die Quoten in den drei Quartalen bei 35,1 %, 31,8 % und 34,5 %. Im Saarland mussten die Ärzte noch größere Schwankungen hinnehmen: Im ers­ten Quartal 2014 lag die Quote hier bei 30,7 %, im zweiten bei 54,8 %, im dritten bei 33,9 %.

Erfreuliche Entwicklung in Berlin und Hessen

Die KV Nordrhein vergütete die Leistungen zu 44,6 %, 41,9 % und 45 %. Die Berliner dürfen sich über erhebliche Verbesserungen freuen: Während die Quote im ersten Quartal 2014 noch bei 52,5 % lag, erhöhte sie sich im zweiten Quartal auf 65,6 %, um im dritten Quartal dann auf 97,1 % zu klettern. 

Auch wenn es unterschiedliche Quoten gibt, mit denen die Leistungen der hausärztlich geriatrischen Versorgung vergütet werden, so sind diese Ziffern als umsatzstarke Leistungen nicht mehr aus dem haus­ärztlichen Versorgungsspektrum wegzudenken, resümiert Dr. Lübben. Selbst mit Quotierung ist das erzielbare Honorar noch immer sehr interessant, so der Arzt und Geschäftsführer der AAC GmbH.

Außerdem können sich die Quotierungen ändern und zum Positiven hin entwickeln. In Hessen etwa wurden die geriatrischen Leistungen bisher im Regelleistungsvolumen „versenkt“. Seit dem Quartal 1/2015 fallen sie unter Qualitätsgebundene Zusatzvolumina (QZV), sodass die Ärzte nun eine Möglichkeit erhalten haben, ihre Leistung separat bezahlt zu bekommen.

Die Zahlen belegen aber auch, sagt Dr. Lübben, dass der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leis­tung“ noch in weiter Ferne liegt.

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