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ICD-Codes zur Abrechnung der Palliativmedizin

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Von Prüfungsausschüssen wird die palliativmedizinische Abrechnung hinterfragt. Um Ärger zu vermeiden, gibt Dr. Georg Lübben Tipps.

Hausärzte sollen die Diagnosen bei Patienten kommentieren und ihre Abrechnung gegenüber den Prüfungsausschüssen begründen. Um Ärger von vornherein zu vermeiden, ist es wichtig, die Diagnosen korrekt zu kodieren, sagt Dr. Lübben, Arzt und Geschäftsführer der AAC GmbH.

Dabei bietet der ICD-10 nur wenige Möglichkeiten, das tatsächliche Erkrankungsstadium und damit die Schwere der Krankheit anzugeben, so Dr. Lübben weiter.

Außerdem werden häufige Symptome finaler Patienten wie Atemnot (R06) nicht durchgängig kodiert. Ein Prüfer kann so aus den abgerechneten Leistungen und den kodierten Diagnosen keine palliative Behandlungssituation erkennen und verlangt von Ärzten deshalb Begründungen.

Gesamtsituation und geschätzte Lebenserwartung dokumentieren

Um erst gar nicht in diese Situation zu kommen, gibt Abrechnungsexperte Dr. Lübben folgende Tipps:

Bei Patienten, die nach Einschätzung des Arztes nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Wochen oder Monaten haben, sollten die Hinweise auf die Gesamtsituation und geschätzte Lebenserwartung dokumentiert werden.

Zudem sollte die gesamte Symptomatik, nicht nur die zugrunde liegende Erkrankung kodiert werden. Vor allen Dingen ist es ratsam, bei solchen Patienten die Z51.5 (Palliativbehandlung) zu kodieren. Damit kann auch eine in dieser Phase intensive Behandlung (Arznei- bzw. Heilmittel) zugeordnet werden.


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