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KBV rät zur Cloud für freie Facharzttermine

Autor: Cornelia Kolbeck, Foto: KBV

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Die KVen sind gesetzlich verpflichtet, Patienten, die trotz dringlicher Überweisung vergeblich einen Facharzt suchen, mithilfe von Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen eine Praxis zu vermitteln. Die KBV hat ein Modell, wie das konkret laufen könnte.

Es handelt sich, wie der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärt, um ein Angebot an die KVen. Die Umsetzung kann an regionale Erfordernisse angepasst werden. Als Starttermin für das Projekt ist der 23. Januar 2016 vorgesehen.

Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH, beschreibt die Details für die „einfache“ Umsetzung. So soll die Terminvermittlung für Patienten, die selbst keinen Facharzttermin finden, über die Internetseite www.meinfacharzttermin.de laufen.

Fachärzte melden ihre freien Termine, wenn sie möchten

Fachärzte können nach Registrierung und Anmeldung auf der Website in einem übersichtlichen Kalender freie Termine eintragen, auf die die Mitarbeiter der Terminservicestellen zugreifen. Der einzelne Arzt kann einsehen, ob sein Termin vergeben wurde und welcher Patient – Name und Kontaktdaten werden hinterlegt – zur Konsultation vorgesehen ist. Wurde bis fünf Tage vor dem Termin nichts gebucht, kann der Arzt den Termin wieder löschen. Zumindest ist das der derzeit diskutierte Zeitrahmen.

Eine Einbindung in die Praxisverwaltungssysteme ist vorgesehen. Allerdings wird die Industrie die Umsetzung bis zum ersten Quartal kommenden Jahres voraussichtlich nicht realisieren können. Die Webanbindung ist deshalb als kos­tenlose Übergangslösung gedacht.

Terminvergabe per Handy – bisher nur eine Idee

Ebenso übergangsweise ist der Eintrag der Dringlichkeit für die Weiterleitung des Patienten auf dem Überweisungsschein. Bis zur elektronischen Umsetzung soll ein Etikett mit Dringlichkeits- und eventuell auch mit QR-Code zum Einsatz kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte für den Patienten auch eine Terminvergabe per Handy oder PC möglich werden. Das ist allerdings bisher nur eine Idee und laut Dr. Gassen für die vielen, nicht technikaffinen älteren Patienten keine Alternative.

Was passiert, wenn viele Ärzte Termine zur Verfügung stellen, aber der Bedarf gar nicht vorhanden ist? „Praxen werden nicht leer sein, weil Termine im Internet stehen und keiner kommt“, meint der KBV-Chef. Er vermutet, dass angebotene Sprechzeiten eher ans Ende der Praxisöffnung gelegt werden. Dann kann ein Arzt den Termin bis zuletzt offenhalten.

Ist der Terminbedarf höher als das von den Fachärzten eingestellte Angebot, „werden wir das System der Freiwilligkeit noch einmal überprüfen müssen. Ich würde mich aber freuen, wenn es keinerlei Zwänge geben muss“, so Dr. Gassen. Werden Engpässe identifiziert und sollen Kollegen, die schon viel arbeiten, noch mehr Patienten annehmen, soll mit den Kostenträgern zuerst über mehr Honorar verhandelt werden.

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KV Westfalen-Lippe und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, setzt darauf, dass bei eventuellen Problemen mit dem Terminbedarf auch die Berufsverbände tätig werden. Er betont, dass es sich bei den zu vermittelnden Terminen nicht um die Dringlichkeitsstufe A handelt, bei denen der Hausarzt sofort aktiv werden muss.

Ohne Geburtswehen für die „Arzt-Termin-Cloud“ gehe es nicht, ist sich der KBV-Chef sicher, aber man habe eine Lösung gefunden, die dem gesetzlichen Auftrag entspreche und die Belästigung für die Ärzte in einem erträglichen Umfang belasse.

Dr. Gassen macht aber kein Hehl daraus, dass er die im Versorgungsstärkungsgesetz verankerte Regelung für „wenig sinnhaft“ hält – noch dazu jetzt, wo bis zu einer Million Flüchtlinge ins Land kommen.

Wie ihr Vorschlag bei den KVen ankommt, kann die KBV vorerst nicht sagen. Noch laufe die „interne Diskussion“. Immerhin: Die KV Sachsen betreibt bereits eine Terminservicestelle.   

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