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Mammographie-Screening wird erweitert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Maya Hüss

Ab Oktober können histopathologische Untersuchungen beauftragt werden. Ab Oktober können histopathologische Untersuchungen beauftragt werden. © Wikimedia/National Cancer Institute
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Der G-BA hat die Krebsfrüherkennungsrichtlinie angepasst.

Ärzte, die im Bereich des Mammographie-Screenings tätig sind, können ab Oktober histopathologische Untersuchungen beauftragen. Die Gewebeuntersuchung bei auffälligen Befunden umfasst auch das Grading mittels Morphometrie und die Bestimmung des Rezeptorstatus.

Die notwendigen Leistungen werden in einer neuen Ziffern gefasst:

Die Nummer 19317 ist mit 1356 Punkten bewertet, Pathologen können sie ab 1. Oktober 2018 abrechnen.

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