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Neue EBM-Geriatrieziffern bieten Honorarpotenzial

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

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Beispielpraxen mit rund 8000 bis 21 000 Euro Mehrumsatz pro Jahr – die neuen Geria­trie-Ziffern bieten Potenzial, so Dr. Georg Lübben, Geschäftsführer der AAC GmbH, in hauseigenen EBM-Workshops. Der Abrechnungsexperte gibt Tipps.

Im Vergleich zum geriatrischen Basis­assessment vor Oktober unterscheidet sich die neue Nr. 03360 vor allen Dingen dadurch, dass sie erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr des Patienten abgerechnet werden darf. Die Altersgrenze ist auch bei Pflegestufe- und/oder Heimpatienten relevant. Gerade Heimpatienten werden die 70 Jahre überwiegend überschritten haben.

Somit können Ärzte, die ein oder mehrere Heime betreuen, hier satte Umsatzzuwächse realisieren, so Dr. Lübben. Keine Altersgrenze gilt bei Patienten mit Demenz (F00-02), M. Alzheimer (G30) und primärem Parkinson-Syndrom (G20.1, 20.2).

Die Beurteilung von Hirnleis­tungsstörungen ist nunmehr bloß noch ein fakultativer Bestandteil der Leistung und muss demnach nicht zwingend durchgeführt werden. Obligat sind jetzt ein Test, inwieweit sich der Patient noch selbst versorgen kann (z.B. Barthel) und ein Test zur Überprüfung der Mobilität (z.B. „timed up & go“).

Basisassessment an die MFA delegieren

Viele Ärzte haben sich schon in der Vergangenheit gescheut, das Basis­assessment durchzuführen, weil es ihnen zu zeitaufwendig erschien. Dabei können die Tests komplett delegiert werden; mit etwas Routine nimmt das etwa zehn Minuten in Anspruch. Die Tests sind z.B. im Internet auf der Seite des unter DRG-Kompetenzteam als Download zu finden. „Diese Seite informiert auch sehr gut über verschiedene Aspekte der geriatrischen Diagnostik und Betreuung und ist sehr lesenswert“, sagt Dr. Lübben.

Die Nummer 03360 darf maximal zweimal im Krankheitsfall (über vier Quartale) angesetzt werden. Um die Nr. 03362 (geriatrischer Betreuungskomplex) abrechnen zu dürfen, ist die Nr. 03360 Voraussetzung. Das Basisassessment darf dabei maximal vier Quartale zurückliegen.

Die Geriatrie-Ziffern dürfen nicht neben den palliativmedizinischen Leistungen stehen. Das heißt aber nicht, erklärt Dr. Lübben, dass Ger­iatrie oder Palliativnummern bei einem anderen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal nicht angesetzt werden dürfen. Der Ausschluss bezieht sich auf die gleiche Sitzung.

Neuer EBM: erquicklicher Umsatz mit geriatrischer Versorgung

Was die betriebswirtschaftliche Seite angeht, ist mit der geriatrischen Versorgung ein durchaus erquicklicher Umsatz zu erzielen. Auf ein Jahr gerechnet würden bei konsequenter Erbringung anfallen: 2 x 12,20 Euro für Nr. 03360 + 4 x 15,90 Euro für Nr. 03262 = 88 Euro.

Das entspricht in etwa der Größenordnung eines DMP-Patienten, im Detail abhängig vom jeweiligen KV-Bezirk, sagt Dr. Lübben. Die Attraktivität der Ger­iatrieleistungen ergibt sich plakativ anhand des in der Tabelle links illustrierten Beispiels aus der AAC-Beratung.

Die Zahlen der beiden Beispielpraxen, die potenzielle Mehrumsätze von gut 8000 bzw. fast 21 000 Euro aufweisen, zeigen: Die Geriatrie lohnt sich durchaus. Um die Umsatzpotenziale aufzuspüren und zu realisieren, rät Dr. Lübben zu folgender Vorgehens­weise:

  • Liste aller Patienten erstellen, die „passen“ und notieren: Wie lange liegt das Basisassessment hier zurück?

  • Praxisteam involvieren und delegierbare Leistungen den MFA übertragen.

  • Liste aller Patienten erstellen, die älter als 70 sind, inklusive vorhandener Diagnosen. Diese Liste mit dem Praxisteam durchgehen: Welcher Patient hat eine Pflegestufe? Wer leidet unter chronischen Schmerzen, ist gebrechlich/senil oder ansonsten bereits in der Mobilität deutlich eingeschränkt (Rollator)? Wer klagt über Schwindel bzw. ist bereits gestürzt? Beim nächsten Besuch sollten Sie bei den so herausgefilterten Patienten schauen, ob ICD-10-Diagnosen vergessen wurden. Ohne die Dokumentation einer infrage kommenden Diagnose sollte die Nr. 03362 nie abgerechnet werden, warnt Dr. Lübben. Denn die entsprechenden Diagnosen können geprüft werden!
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