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Notdienst: Wie kann ich Hausbesuche abrechnen?

Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann, Foto: Thinkstock

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Leser fragen, MT-Experten antworten: Wie kann ich Hausbesuche im Notdienst abrechnen, wenn parallel ein Bereitschaftsdienst über meine Praxis läuft?

Dr. T. M., 

Facharzt für Allgemeinmedizin aus G.:

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst (Bayern) fahren in einer Gruppe im Notdienst auch Krankenhausärzte mit, die über keine Zulassung verfügen. Deshalb werden deren Einsätze über meine Praxis abgerechnet.

Ich fahre jedoch auch Hausbesuche zu eigenen Patienten (z.B. parallel zum Bereitschaftsdienst am Sonntag). Darf ich solche Hausbesuche als Notdienst abrechnen, obwohl ich nicht im Dienstplan stehe und parallel ein anderer Kollege Bereitschaft hat (der aber über meine Praxis abrechnet)?
 
Dr. Gerd W. Zimmermann,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Hofheim:


In Bayern gibt es nach § 5 Absatz 3 der BDO-KVB Bereitschaftsdienstbereiche, in denen die zur Teilnahme verpflichteten Ärzte in Gruppen von mindestens 15 Personen zusammengefasst sind.

Nach § 2 Absatz 1 können auch Ärzte einer solchen Gruppe angehören, die keine eigene Praxis haben, denen der Zulassungsausschuss aber eine Ermächtigung erteilt hat. Das können z.B. im Krankenhaus tätige Ärzte sein.

In Ihrer Gruppe befinden sich solche Ärzte, die aber – das ist eine weitere Besonderheit der BDO-KVB – nicht selbst ihre Leistungen abrechnen, sondern über Ihre Praxis.

Hier entsteht vermutlich ein Honorarpool, aus dem das Geld an die einzelnen Diensthabenden verteilt wird. Hier gibt es drei denkbare Fälle:

  1. Der Krankenhauskollege ist zum Notdienst eingeteilt, behandelt dort Patienten aus Ihrer Praxis und rechnet die Leistungen über Ihre Praxis ab. In diesem Fall geht das Geld in den „Pool“ und wird an die Gruppenmitglieder verteilt.


  2. Sie sind zum Notdienst eingeteilt, der Krankenhauskollege vertritt sie dort und behandelt eigene Patienten von Ihnen. Das Geld geht ebenfalls in den Verteilungspool.


  3. Sie behandeln während der Notdienstzeit eigene Patienten, sind aber selbst nicht zum Notdienst eingeteilt. Hier rechnen Sie die Leistungen persönlich ab, sie geben das Geld nicht in den Pool. Dabei dürfen Sie die EBM-Nrn. für die Versorgung im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst zum Ansatz bringen.
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