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Personalienfeld auf Formularen geändert

Autor: Anke Thomas, Foto: Fotolia , pixelfokus

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Wegen des neuen Datenformats auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde das Personalienfeld auf Formularen zum 1.10.2014 geändert.

Zudem hat die KBV-Vertreterversammlung angemahnt, dass die Mehrarbeit, die bei fehlender eGK entsteht, nicht auf die Ärzte abgewälzt werden darf.

Ärzte sollten zunächst überprüfen, ob ihr Praxisverwaltungssystem bereits umgestellt wurde. Alte Formulare können noch verbraucht werden, müssen aber ab dem 1. Oktober mit den neuen Daten bedruckt werden.

Sehr weitreichend sind die Neuerungen dabei  nicht: Neben der Änderung der äußeren Maße des Personalienfeldes wird das Feld „Kassen-IK“ in das Feld „Kostenträgerkennung“ umbenannt (siehe Abbildung).

 

Künftig wird statt der Versichertenkartennummer (VKNR) in der ersten Zeile nur noch die WOP- (Wohnortprinzip-)Nummer aufgedruckt.

Dass bis zum 31.12.2014 auch noch die alte Krankenversichertenkarte eingelesen werden kann, habe keinen Einfluss auf die Vordrucke, so die KBV.

 

Da nicht alle Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) auf die Änderungen umgestellt haben, rät die KBV zur Überprüfung, ob die Kostenträgerkennung – also die Ziffernfolge, die im Personalienfeld direkt über der Betriebsstättennummer steht – gedruckt wird.

Überprüfen, ob Kostenträger-Kennung aufgedruckt wird

Falls nicht, sollten Ärzte bei ihrem PVS-Anbieter nachfragen, ob das System ein gültiges Zertifikat hat. Die zugelassenen Softwaresysteme für die KVK-Ablösung und Kontaktdaten sind auf der KBV-Website hinterlegt.

Bezüglich der Einführung der eGK wurde auf der letzten KBV-Vertreterversammlung außerdem gefordert, dass die Mehrarbeit, die durch das Ersatzverfahren z.B. bei Unstimmigkeiten  mit der neuen eGK entsteht, nicht den Ärzten aufgebürdet werden darf.

Denn derzeit sieht es so aus, dass, wenn sich die Karte nicht dem Versicherten zuordnen lässt, sie vom Praxisteam nicht eingelesen werden darf. Reicht der Patient bis Quartals­ende aber eine gültige eGK nach, erhält er sein Geld zurück und der Arzt rechnet mit der Kasse ab.

Das bedeutet Aufwand und Ärger für die Ärzte. Deshalb fordern die KBV-Vertreter das Kostenerstattungsverfahren.


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