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Präventionsleistungen checken nutzt allen

Kassenabrechnung , Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: Anke Thomas

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Quartalsweise das Regelleis­tungsvolumen (RLV) zu vergleichen ist Quatsch, so Abrechnungsexperte Dr. Heinz Jarmatz. Wichtig ist es, das RLV auszuschöpfen. Daneben sind Kasse und Alter des Patienten die entscheidenden Daten.

Ob U-Untersuchung, Jugendvorsorgeuntersuchungen, Check-up, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorgen, Impfungen oder DMPs: Ärzte sind verpflichtet, mit Annahme der Chipkarte ihren Patienten diese Leistungen zumindest anzubieten, sagt Hausarzt Dr. Jarmatz.

Lehnt der Angesprochene die Untersuchung ab, sollte dies in der Karteikarte dokumentiert werden. Denn wenn ein Patient beispielsweise ein Prostatakarzinom entwickelt und ihm wurde von seinem Hausarzt über Jahre hinweg keine Krebsvorsorge angeboten, könnte der Arzt in die Bredouille geraten, warnt Dr. Jarmatz auf seinem Abrechnungsseminar für die Hausarztpraxis beim 31. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte.

Sobald eine MFA in Dr. Jarmatz’ Praxis die Chipkarte eines Patienten erhält, wird nach Alter und Kasse gecheckt, welche Präventionsleis­tungen infrage kommen. Was viele Kollegen z.B. nicht wissen: In das Asthma-DMP können schon Kinder ab fünf Jahre eingeschrieben werden.

Die Jugendvorsorgeuntersuchungen werden von vielen Kollegen vernachlässigt, weiß Dr. Jarmatz. In Niedersachsen beispielsweise würden nur 63 von 250 Hausärzten überhaupt J-Untersuchungen durchführen, drei Viertel der Kollegen verschenken das Potenzial.

Anträge auf Reha oder Rente nur mit persönlichem Kontakt

„Kein Patient von mir geht ohne aktuellen Gesundheitscheck, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge, eventuell erforderliche Impfungen in die  Reha“, meint Dr. Jarmatz – natürlich sofern das Alter passt. Und wenn die DMP-Untersuchung erst später dran wäre, kann der Termin ruhig auch mal vier Wochen vorgezogen werden, damit keine Lücke wegen der anstehenden Reha entsteht.

Auch Rentenanträge werden nicht bearbeitet, ohne den Patienten von Angesicht zu Angesicht gesehen und gesprochen zu haben, selbstverständlich inklusive des obigen Programms. Denn ein unvollständiger Rentenantrag kann zu Rentenverlusten für den Patienten und damit zu Haftungsansprüchen führen. Analog gilt dies bei Anträgen auf Schwerbehinderung.

Dass Patienten, nachdem sie ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, regelmäßig an anstehende Vorsorgetermine erinnert werden, ist für den Kollegen selbstverständlich.

Zusätzlich sind die HzV-Verträge eine wunderbare Sache, meint Dr. Jarmatz, die Hausärzten in Niedersachsen derzeit durchschnittlich rund 3000 Euro pro Quartal zusätzlich zum EBM-Honorar bescheren. Und weitere Kassen sind im Gespräch, die sich den Add-on-Verträgen anschließen wollen, sagt Dr. Jarmatz.

Manche Kollegen stören sich daran, dass sie hier Diagnosen preisgeben. Das ist für Dr. Jarmatz nicht nachvollziehbar, denn schließlich wird so auch ein eventuell höherer Versorgungsbedarf dokumentiert. Davon profitieren im Endeffekt Patienten, Arzt und Kasse (die, die Diagnosen ohnehin später über die KV-Abrechnung erhalten).

Geriatrie lohnt sich

Bei der einmaligen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms nach EBM-Nr. 01740 ab dem 55. Lebensjahr ist zur Abrechnung nicht erforderlich, dass der Patient tatsächlich eine Koloskopie durchführen lässt. Zur Dokumentation, dass dem Patienten das Infoblatt mitgegeben wurde, setzt die ausgebende MFA in Dr. Jarmatz’ Praxis ihr Kürzel neben die Ziffer.

Die Geriatrie-Ziffern 03360 und 03362 EBM legt Dr. Jarmatz den Kollegen dringend ans Herz. Da die EBM-Nr. 03242 – Testverfahren bei Demenzverdacht (zweimal im Quartal abrechenbar) – neben der Nr. 03362 abgerechnet werden darf, rät der Abrechnungsexperte dazu, z.B. im ersten Quartal die Nrn. 03360 und 03662 anzuwenden, im nächsten Quartal die Nrn. 03362 und 03242, um im folgenden Quartal wieder Variante 1 zu wählen usw.

Voraussetzung zur Abrechnung der geriatrischen Betreuung ist die Vollendung des 70. Lebensjahrs. Wenn der Patient aber z.B. an Alzheimer oder Parkinson leidet, spielt das Alter keine Rolle, macht Dr. Jarmatz aufmerksam.

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