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Praxisgründung in der Allgemeinmedizin

Niederlassung und Kooperation Autor: Michael Reischmann, Foto: fotolia, Picture-Factory

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Es ein großer Schritt, eine Hausarztpraxis zu führen. Aber hartnäckig Sorgen muss man sich nicht machen. Sechs Kolleginnen und Kollegen berichten.

Je mehr Verträge und Formulare er unterschrieb, umso leichter fiel es ihm, erzählt Dr. Ruben Bernau vor Kolleginnen und Kollegen in oder schon mit abgeschlossener Weiterbildung. Das Auditorium lacht.

 

Dr. Bernau berichtet, wie es mit der Übernahme der niedersächsischen Landpraxis seines Vaters lief. Erfolgreich. Bereits nach zweieinhalb Jahren fragte ihn der Bankberater, wie er seine Überschüsse anlegen wolle.

Banken finanzieren gerne eine Praxisgründung

Auch Dr. Sabine Frohnes, die die Innenstadtpraxis ihrer Mutter in Kassel übernahm, beruhigt die niederlassungsinteressierten Kolleginnen und Kollegen: Klar, die anfangs aufzunehmenden Kredite für Kaufpreis, Investitionen, laufende Betriebs- und persönliche Ausgaben sowie eventuell eine private Immobilie sind schon ordentlich. Aber der Bankberater wird entspannt bleiben.

Wenn sich der neue Praxisinhaber nicht ungeschickt anstellt, ist die Zulassung zur hausärztlichen Versorgung fast wie eine Lizenz zum Gelddrucken. Das Risiko einer Praxispleite ist minimal, Eigenkapital ist nicht nötig. Auf dem Land ist die Praxis von Beginn an „rappelvoll“.

Öffentliche Fördermittel (www.foerderdatenbank.de), Hilfen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ggf. Vergünstigen der Kommunen bei Bauplätzen und Räumlichkeiten machen den Start leichter.

Wie Dr. Frohnes und Dr. Bernau plaudern auch die Allgemeinmediziner Ruth Deecke, Claudia Kahle, Dr. Jana Husemann und Timo Schumacher aus dem Nähkästchen.

Die sechs sind die Referenten einer 13-teiligen Seminarreihe, die das Institut für hausärztliche Fortbildung anbietet: Junge Praxisinhaber erklären authentisch und kollegial, wie sie ihren Praxisbetrieb organisieren. Checklisten und Vorlagen gibt’s dazu. In Mannheim war der Auftakt.

Wie viel ist für eine Praxisübernahme oder -gründung zu zahlen?

Die drei Kursleiter, die eine elterliche Praxis fortführen, haben den Eindruck, dass man in der Familie mehr zahlt, als es die Marktlage in Planungsbezirken mit freien Arztsitzen erfordert. Das ist dem familiären Frieden geschuldet.

Der Abgeber schätzt aber auch den Wert des lieb gewonnenen Inventars, z.B. der IT, höher ein als der Nachfolger. Die unterschiedlichen Praxisbewertungssysteme produzieren verschiedene Werte. Als Hausnummer mögen sie hilfreich sein, aber es ist auch darauf zu achten, inwieweit sich die Leistungsspektren von Abgeber und Nachfolger unterscheiden, sagt Dr. Frohnes.

Die Einbindung eines neutralen Beraters kann Spannungen aus den Verhandlungen nehmen, ergänzt Dr. Bernau. Wichtig ist es, dass der Abgeber seine Zahlen dem Interessenten anhand von Steuerunterlagen, Verträgen usw. offenlegt. Wie sieht es mit Umsatz, Kostenblöcken (Miete, Personal) und dem Überschuss aus?

Außerdem sollte sich der Interessent im regionalen Ärzteverein und bei Kollegen schlaumachen: Wie viel Miete ist üblich? Wie sieht es mit der kollegialen Zusammenarbeit aus (Vertretung, Überweisung)?

Gut ist es auch, sagt Dr. Bernau, wenn ein Arzt in Weiterbildung von seinem Praxischef einmal die KV-Abrechnung gezeigt und erläutert bekommt. Dann sieht er: Niederlassung lohnt sich.

 

Aus den Praxis­überschüssen lässt sich durchaus ein Oberarztgehalt erwirtschaften, ohne dass die im Krankenhaus üblichen Dienste geschoben werden müssen, ergänzt Dr. Frohnes.

Bloß nicht jahrzehntelang mit Schulden leben

Überrascht hat sie allerdings einmal beim kollegialen Vergleich der Honorarbescheide, wie unterschiedlich die Fallwerte trotz ähnlicher Scheinzahlen sind. Wohl ein Effekt regionaler Bedingungen und unterschiedlichen Abrechnungsverhaltens, meint sie.

Kein Verständnis haben die jungen Ärzte für die Strategie, dauerhaft Schulden vor sich herzuschieben, weil die Zinsen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Einstellung verführe auch dazu, sich überflüssige Dinge anzuschaffen.

Selbst wenn der Fiskus über den persönlichen Steuersatz zur Hälfte an den Ausgaben beteiligt wird, bestreitet der Arzt den Rest aus seinem Umsatz, sagt Timo Schumacher.

Darum raten die Jungpraxisinhaber zu Kreditvereinbarungen, die Sondertilgungen erlauben. Günstige Förderkredite, die das nicht vorsehen, könnten dennoch für den Finanzierungsmix interessant sein – Details wissen die Banker.

Eigenständigkeit erlaubt Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit einem Lächeln gibt Dr. Frohnes allerdings zu, dass man als Selbstständiger anders als früher Quittungen sammelt. Die Hausärztin rät, einen auf Freiberufler spezialisierten Steuerberater zu engagieren.

Auch Dr. Bernau unterstreicht: „Nur Spezialisten fragen, die sich mit Ärzten auskennen.“ So manches Steuersparmodell habe Kollegen schon in die Altersarmut getrieben, warnt Kollege Schumacher. Er hat sich das Ziel gesteckt, nach zehn Jahren schuldenfrei dem Hausarztberuf nachgehen zu können.

Die sechs Kolleginnen und Kollegen arbeiten in Kooperationen, i.d.R. in Gemeinschaftspraxen. Das erlaubt ihnen Arbeitszeitmodelle, die auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Regresse haben sie bisher nicht erschreckt. Aus ihrer Sicht spricht eigentlich alles für eine Tätigkeit als Hausarzt. Die Zuhörerinnen und Zuhörer applaudierten.

Quelle: 10. IhF-Fortbildungskongress Mannheim

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