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Verordnungsstatistiken: In der Praxis-IT alles korrekt?

Verordnungen Autor: Anke Thomas

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Es kommt nicht selten vor, dass die Verordnungskosten, die die Prüfungsstelle vorlegt, um mehrere Prozentpunkte über denen des Arztes liegt, sagt Rüdiger Brauer. Der Rechtsanwalt und Abrechnungsexperte erklärt, wo die Ursachen liegen können.

 

Oft liegen die ausgewiesenen Kosten der Prüfstelle im Vergleich zu dem Ergebnis des Praxiscomputers um fünf bis zehn Prozent höher, weiß Rüdiger Brauer.

Bei einem Patienten zum Beispiel wunderte sich der Hausarzt: Laut Aufstellung im PC hatte er dem Kranken Medikamente im Wert von 1253,84 Euro aufgeschrieben. Die Prüfstelle jedoch kam auf eine Summe von 1340,79 Euro, also 6,9 % mehr. Wie kam es zu dieser Differenz?

Zum einen waren beim Arzt offensichtlich falsche bzw. niedrigere Preise in der Software hinterlegt. Außerdem war eine Verordnung im Wert von 15,30 Euro in der Liste des Arztes nur mit 0 Euro verbucht worden.

Wichtig ist also, die Listen und Kosten der Medikamente möglichst auf aktuellem Stand zu halten, rät Rechtsanwalt Brauer. Auch sollte überprüft werden, ob die Verordnungskosten tatsächlich eingegeben wurden.

Die Differenz von 87 Euro im vorliegenden Fall kann der Arzt sicherlich leicht verschmerzen. Bei mehreren Patienten und Verordnungskosten, die auf ein Jahr betrachtet werden, kommen jedoch schnell Hunderttausende Euro zusammen. Bei einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis mit 2500 Patienten pro Quartal, die die AAC derzeit betreut, liegt die Gesamtverordnungsmenge pro Jahr bei ca. 800 000 Euro. Nur fünf Prozent Fehler bedeuten bei dieser Summe einen Unterschied von insgesamt 40 000 Euro, so Brauer.

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