Wie bringe ich den Steuerberater auf Trab?
Dr. P. aus W.:
Meine Einkommensteuererklärung 2013 liegt seit Monaten unangetastet beim Steuerberater. Ich erwarte eine hohe Steuerrückerstattung, die ich für eine laufende Immobiliensanierung benötige.
Da ich keinen unnötigen und mit Aufwand verbundenen Kredit aufnehmen möchte: Was kann ich unternehmen, um die Kanzlei zu einem rascheren Tätigwerden zu bewegen?
Christoph Scheen
Dipl.-Kaufmann, Steuerberater Köln:
Zivilrechtlich gibt es keine Möglichkeit, den Vertragspartner zur Arbeitsleistung zu zwingen. Wenn eine einvernehmliche sofortige Aufhebung des Vertrags, verbunden mit dem Wechsel des Steuerberaters, nicht möglich ist, bleiben nur die Möglichkeit der Mahnung nach § 286 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch und nach Ablauf der – angemessenen – Frist die Schadensersatzforderung nach § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.
Zusätzlich können Sie nach § 323 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch vom Vertrag zurücktreten. Ihr Schaden könnte darin bestehen, dass Sie doch ein Darlehen aufnehmen müssen und damit Kreditzinsen zu zahlen hätten.